Was ist freies Geistesleben und wie soll es finanziert werden?

Christoph Strawe

Der Funktionsverlust des Geisteslebens wurde lange durch das atemberaubende Tempo des technischen Wandels verdeckt. Aber gerade die mangelnde soziale Gestaltbarkeit dieses Wandels und die daraus erwachsenden Risiken und Gefahren machen heute diesen Verlust umso deutlicher. Er zeigt sich letztlich immer als Mangel an sinngebenden Gestaltungsimpulsen. Gerade in der Arbeitswelt demotiviert dieser Sinnverlust viele und macht sie krank.

Führt die staatliche Vormundschaft zu Gleichmacherei und Bürokratie, so die der Ökonomie zur Dominanz des Massengeschmacks und – je mehr die Kultursphäre kommerzialisiert wird – sogar zur Erosion der mühsam errungenen Solidarfinanzierung von Bildung und Gesundheit. Politisierung und Kommerzialisierung müssen Wissenschaft, Bildung, Kunst und religiöses Leben korrumpieren. Letztlich droht eine doppelte Vormundschaft: Während die staatliche Reglementierung noch keineswegs überwunden ist, ja vielfach noch nicht einmal problematisiert wird, greifen bereits private Profitinteressen nach dem Bildungswesen und der Kultur im allgemeinen. Diese Tendenz wird von mächtigen supranationalen Organisationen wie der Welthandelsorganisation WTO vorangetrieben, die mit ihrem Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen GATS das Tor zur Kommerzialisierung des geistig-kulturellen Lebens weit geöffnet hat. Der zunehmende Druck der Ökonomie führt dazu, dass Bildung immer mehr als Standortfaktor gesehen wird, was besonders im Schulwesen gravierende Auswirkungen hat. Pädagogische Gesichtspunkte der allgemeinen Menschenbildung und Persönlichkeitsentfaltung drohen in den Hintergrund zu geraten, verbunden mit wachsendem Verfrühungsdruck – von der Früheinschulung bis zur Verkürzung der Schulzeit und des Hochschulstudiums.

Das Geistesleben muss befreit werden

Ein Wandel, der dem kraftlos gewordenen Geistesleben die Dynamik verleiht, die es einst in der menschlichen Gesellschaft hatte, ist nur zu erreichen, wenn die Kultur auf die Grundlage voller Selbstbestimmung gestellt wird.

Es geht im Kulturleben nicht nur um Religions-, Wissenschafts-, Weltanschauungsfreiheit und Freiheit der Kunst in einem engen Sinne. Auch die Fragen nach den Inhalten und Methoden der Pädagogik, der Landwirtschaft, der Medizin und der Sozialtherapie sind Erkenntnisfragen, Fragen der Auffassung der Welt, für die nur das Urteil des Einzelnen die letzte Instanz sein kann. Auch der Hinweis auf eine vermeintlich »objektive Wissenschaft« gibt dem Staat und Mehrheiten nicht das Recht, in die Gewissens- und Erkenntnissphäre des Einzelnen einzugreifen.

Auf dem Felde des geistigen Lebens gibt es auch gar keine Notwendigkeit allgemeiner Übereinstimmung und verbindlicher, für alle geltender Inhalte. So wie wir heute über den Grundsatz lächeln, dass der Landesfürst über die Religionszugehörigkeit seiner Landeskinder entscheidet, so sollten wir uns auch auf anderen Gebieten des geistigen Lebens konsequent zu jenem Pluralismus bekennen, welcher der modernen Gesellschaft immanent ist. Vielfalt ist besser als sterile Einheitlichkeit. Denn die Lebenskräfte der Kultur erwachsen aus der schöpferischen Vielfalt der Individuen. Die Forderung nach einem freien Schulwesen und Selbstverwaltung in der Kultur ist deshalb die notwendige Ergänzung des Rufs nach weltweiter sozialer Gerechtigkeit.

Der Bildungsgutschein könnte die Lösung sein

Dass Kultur nicht zum Nulltarif zu haben ist, ist eine Binsenweisheit. Sich klarzumachen, dass »Kulturarbeiter« von der unmittelbaren Mitwirkung an der materiellen Produktion wirtschaftlicher Werte im sozialen Organismus freigestellt werden, ist schon schwieriger. Mittelbar ist ihre Arbeit an der Produktivität natürlich entscheidend beteiligt, unmittelbar sind sie reine Verbraucher wirtschaftlicher Werte. Indem im Kulturbereich »Preise« und Einkommen entstehen, werden die dort erbrachten Leistungen mit wirtschaftlichen Werten vergleichbar. Dennoch bleibt der Geldstrom in den Kulturbereich dem Wesen der Sache nach eine »Schenkung«.

Die Kulturfinanzierung hat sich bisher weitgehend noch nach dem Muster der Fürstentümer vollzogen, deren Obrigkeit als Mäzen Kunst und Kultur fördert und die Mittel zu dieser Förderung den Taschen ihrer Untertanen entnimmt. Zwar sind aus den Untertanen Bürger geworden und an die Stelle der Fürstenherrschaft ist die Herrschaft der politischen Mehrheit getreten. Da jedoch Kulturimpulse und -bedürfnisse der Sache nach immer individuell sind, bleibt auch die Mehrheitsherrschaft auf diesem Feld vormundschaftlich. Gerade wegen seines Angewiesenseins auf »Schenkung« ist das Kulturleben auch kein »Markt« im Sinne der ökonomischen Theorie.

Die Kommerzialisierung der Kultursphäre kann daher letztlich nur zerstörerisch wirken und ist mitnichten eine Alternative zur staatlichen Vormundschaft. Die Lösung dieses Dilemmas kann nur darin liegen, dass die Kulturfinanzierung durch die Bedürfnisse und den Willen der einzelnen »Kulturempfangenden« bestimmt wird. Diese – nicht Bürokraten oder anonyme Marktmechanismen – müssen die Geldströme lenken können. Was sozial Wirklichkeit werden kann oder nicht, darf heute nicht mehr abstrakt entschieden werden. Die konkrete Entscheidung obliegt den Adressaten: So werden tendenziell die Bedürfnisse und Willensrichtungen der Einzelnen zum Lenkungsinstrument des Sozialen. Das heißt zugleich, dass das wirksamste Mittel der Kulturförderung die Anregung und Förderung der kulturellen Bedürfnisse selbst ist.

Zu berücksichtigen ist bei der Form der Finanzierung auch die rechtliche Dimension: Der Zugang zu Bildung und Gesundheitsleistungen ist ein Menschenrecht. Träger dieses Rechtes sind Schülerinnen und Schüler, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen, oder Patientinnen und Patienten, die krank und hilfsbedürftig sind. Das erfordert entsprechende Finanzierungsformen. Beispielsweise steht die Allgemeinheit für die Schule in der Finanzierungspflicht. Dieser Pflicht kann auf verschiedene Weise Genüge getan werden, von denen die freiheitsfreundlichste darin besteht, die Eltern mit einem zweckgebundenen Erziehungseinkommen auszustatten, das sie an die Schule ihres Vertrauens weiterleiten. Der sogenannte Bildungsgutschein ist nur eine technisch weiterentwickelte Form eines solchen Erziehungseinkommens.

Gegen ein freies Geistesleben wird immer wieder der Einwand erhoben, dass dieses Ziel die Verantwortungsfähigkeit des Menschen überschätze. Darauf ist zu entgegnen, dass die Voraussetzung des skizzierten Weges keineswegs die Vollkommenheit, wohl aber die Entwicklungsfähigkeit des Menschen ist. Verantwortungsfähigkeit entsteht nicht im luftleeren Raum, sondern dort, wo das soziale Gefüge Gelegenheit gibt, Verantwortung zu ergreifen. Die Widerstände gegen die Befreiung hängen auch mit der Furcht vor solcher Verantwortung zusammen. Im freien Geist sehen viele immer noch einen gefährlichen Menschen. Die reale Schwierigkeit, die Antriebe zum Handeln aus eigener Einsicht zu schöpfen und Herr des eigenen Lebens zu werden, führt immer wieder neu zur Angst vor der Freiheit. Diese Angst setzt vor allem immer dann ein, wenn die Freiheit nicht mehr bloß negativ als Freiheit von etwas, sondern positiv als Ergreifen der Verantwortung für etwas auftritt. Von solchen Stimmungen leben die Mächte, die das freie Geistesleben mit aller Gewalt verhindern wollen. Deshalb tun sich die sozialen Erneuerer nach wie vor so schwer. Deswegen konnten die freiheitsfeindlichen Nationalismen, Fundamentalismen, Rassismen und anderen Kollektivismen im vergangenen Jahrhundert eine so furchtbare Macht entfalten. Deshalb konnte sich in den letzten Jahrzehnten die Freiheitsdemagogie des ökonomischem Neoliberalismus überall ausbreiten und ein wirkliches Verständnis der Freiheit verhindern.

Die Idee des freien geistig-kulturellen Lebens ist die organische Konsequenz aus einer modernen Weltanschauung, die nur eine Philosophie der Freiheit sein kann – für das soziale Leben, das seine Freiheitsgestalt finden muss. Jeder Mensch muss biografisch seinen Weg zur Freiheit bahnen, zugleich muss der soziale Organismus so durchlässig sein, dass in ihm die Freiheit auch gelebt werden kann.

Zum Autor: Dr. Christoph Strawe, Lehrtätigkeit an der Freien Hochschule Stuttgart, überregionale Vortrags- und Seminartätigkeit. Geschäftsführer des Instituts für soziale Gegenwartsfragen Stuttgart, Redakteur der Zeitschrift »Sozialimpulse«

Überarbeiteter Auszug von »Freiheit: Gestaltungsprinzip des geistig-kulturellen Lebens, II. Teil: Freiheit und Selbstverwaltung«, Zeitschrift Sozialimpulse, Heft 4, Dezember 2003, www.sozialimpulse.de

Literatur: Rudolf Steiner: Die Kernpunkte der sozialen Frage in den Lebensnotwendigkeiten der Gegenwart und Zukunft, GA 23, Dornach 1984; Rudolf Steiner: Der innere Aspekt des sozialen Rätsels, GA 193, Dornach 1968; Karl Martin Dietz: Das freie Geistesleben und die Zukunft der Zivilisation, in: Das Goetheanum, Nr. 4, 28. April 1996; Stefan Leber: Selbstverwirklichung, Mündigkeit, Sozialität. Eine Einführung in die Dreigliederung des sozialen Organismus, Stuttgart 1978