Ausnahmen

Christoph Dutschke

Gleich am Anfang von Uwe Geiers wichtigem Beitrag »Wie wirkt Kunstlicht auf unsere Kinder?« findet sich ein Fehler, der fatale Folgen haben kann: »Die EU zielt auf ein baldiges Verbot von Produktion und Handel aller Leuchtmittel, die einen höheren Energieverbrauch als LED aufweisen.« Das ist nicht richtig: Explizit sind Halogenleuchtmittel für die Sockel G9 und R7s in der Energieeffizienzklasse C ausdrücklich ausgenommen. Ebenso alle Halogenleuchtmittel der Energieeffizienzklasse B für den 12 Volt-Betrieb. G9 Leuchtmittel können mit einem Adapter (im Baumarkt unter »Hochvolthalogen Sockelset« erhältlich) in jeder normalen Fassung betrieben werden. Damit nicht der Eindruck entsteht, dass LED notgedrungen unumgänglich sei.

Zu: Wie wirkt Kunstlicht auf unsere Kinder?