Ein gallisches Dorf. Wie die Integrative Waldorfschule Emmendingen um das Recht auf Inklusion kämpft

Michael Löser

Gallische Inklusionsdörfer, die sich gegen die Legionen des Kultusministeriums mit einem Zaubertrank verteidigen, muss es unter Grün-Rot in Baden-Württemberg nicht mehr geben. Dennoch erhalten Schüler mit Behinderung an inklusiven Schulen auch unter einem SPD-geführten Kultusministerium weniger Ressourcen als an Sonderschulen, nach wie vor müssen die Gerichte bemüht werden. Der Rechtsstreit der Integrativen Waldorfschule Emmendingen gegen das Kultusministerium hat eine lange Geschichte:

Anfang der 1990er Jahre schlossen sich im Raum Freiburg zwei Elterninitiativen zusammen. Die eine wollte eine Waldorfschule gründen, die andere, deren Kinder nicht eine Sonderschule besuchen sollten, eine integrative Schule. September 1995 nahm man den Schulbetrieb mit einer ersten Klasse auf. Von Anfang an wurden Kinder ohne Behinderung und Kinder mit geistiger Behinderung – sogenannte »sonderschulpflichtige Schüler« – gemeinsam und zieldifferent von einem Klassenlehrer und einem heilpädagogischen Lehrer unterrichtet. Die Hürden waren und sind jedoch immens. 1993 wurde vom Kultusministerium die Genehmigung einer integrativen Waldorfschule abgelehnt; ebenso ein zweiter Antrag 1995.

Ersatzweise wurde eine Genehmigung zum Betrieb einer Freien Waldorfschule erteilt. Die Emmendinger Schüler mit Behinderung wurden als Schüler einer Freiburger Sonderschule in freier Trägerschaft als Außenklasse geführt. 1999 stimmte die damalige Kultusministerin Schavan (CDU) dann der Einrichtung eines integrativen zweijährigen Schulversuchs an der Waldorfschule Emmendingen zu. Die Schüler mit Behinderung mussten nicht länger als Außenklasse geführt werden; die Schule erhielt für diese die gleichen Zuschüsse wie eine Schule für Geistigbehinderte in freier Trägerschaft. Der Versuch wurde schließlich bis Juli 2008 verlängert.

Zwischen 2004 und 2008 diskutierten die Schule und das Kultusministerium intensiv über die endgültige Genehmigungsform nach Auslaufen des Schulversuchs. Der damalige Kultusminister Rau (CDU) regte im November 2006 an, eine Genehmigung als »Bildungszentrum Integrative Waldorfschule Emmendingen« zu beantragen.

Unter einem Dach sollten zwei Schulen – eine Waldorfschule und eine private Sonderschule für Geistigbehinderte – entstehen. Das integrative Konzept könne unverändert fortgeführt und wie bisher analog zu einer privaten Schule für Geistigbehinderte bezuschusst werden. Der Schulträger musste dieses Konzept jedoch ablehnen, da bei diesem Modell die Kostenübernahme für die Beförderung der Schüler mit Behinderung und für Assistenzdienstleistungen durch die Sozialämter nicht mehr möglich gewesen wäre.

Die Auseinandersetzung kulminierte 2008 in einem öffentlichen Streit: Ein Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass aus der Genehmigungsgeschichte, aus dem Gleichbehandlungsgebot und aus Artikel sieben des Grundgesetzes ein Rechtsanspruch auf Genehmigung als Integrative Schule resultiere.

Den darauf Bezug nehmenden Antrag lehnte das Kultusministerium jedoch am letzten Tag des Schulversuchs ab: Es dürften darüber hinaus keine Schüler mit Behinderung mehr aufgenommen werden. Diesem Einschulungsverbot widersetzte sich die Schule und nahm vier Erstklässler mit Behinderung auf, was landes- und bundesweit Aufmerksamkeit erregte.

Mit Urteil vom 25. März 2009 gab das Verwaltungsgericht Freiburg der Klage der Schule statt und verpflichtete das Land, eine Genehmigung »zum Betrieb der Waldorfschule als Ersatzschule mit integrativer Beschulung von bis zu vier in einer Sonderschule für Geistigbehinderte schulpflichtigen Kindern pro Klasse« zu erteilen. Doch der Streit war noch nicht zu Ende: Denn das Urteil des Verwaltungsgerichts enthielt keine Aussage über den Finanzierungsanspruch einer integrativen Schule, der weder im Schulgesetz noch im Privatschulgesetz Baden-Württembergs geregelt ist. Zum November 2009 kürzte das Land die Zuschüsse für die Schüler mit Behinderung um rund zehn Prozent. Begründung: Aufgrund der im Vergleich zu Sonderschulen größeren Klassenstärke seien zum Beispiel Reinigung, Gebäudeunterhalt, Energie und Verwaltung auf mehr Schüler verteilt und daher seien die Sachkostenzuschüsse entsprechend zu kürzen. Gegen diese Zuschusskürzung klagte die Integrative Waldorfschule Emmendingen Anfang 2010 wiederum vor dem Verwaltungsgericht Freiburg.

Das Verwaltungsgericht gab mit Urteil vom 10. Oktober 2012 der Schule in ihrem Hauptanliegen Recht: Zwar seien die Berechnungen der Zuschüsse für die Schüler ohne Behinderung und für die Schüler mit Behinderung für sich genommen sachgerecht, aber das Land habe nicht bedacht, dass für die inklusionsbedingt kleineren Klassen ein Ausgleich gewährt werden müsse. Da das Land somit die Privatschulfreiheit verletzt habe, müsse es den Antrag unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichtes neu bescheiden. Gegen dieses Urteil legte das Kultusministerium Berufung ein. Leicht hätte es das Verfahren beenden können, indem es dem Vorschlag der Integrativen Waldorfschule entsprochen hätte, die Zuschusskürzung zurückzunehmen und sie wie Sonderschulen zu behandeln (nicht besser zu stellen!).

Die Schule bot dem Kultusministerium sogar an, die Klage zurückzuziehen und einen außergerichtlichen Vergleich zu schließen. Doch das Ministerium war von seiner Auffassung nicht abzubringen. Ein Termin für die Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg steht noch nicht fest.

Zum Autor: Michael Löser ist Geschäftsführer der Integrativen Waldorfschule Emmendingen.