Mut gegen das Unrecht

Arnold Köpcke-Duttler

Schon diese Proklamation zu vernehmen, wäre den Studierenden des Rechts gerade zu Beginn ihres Studiums – und beileibe nicht nur ihnen – zuzumuten. Das Recht gewinne eine allgemeinmenschliche Seite, durch die das Gespräch über Recht und Gerechtigkeit »jenseits des nur Juristischen« fruchtbar werden könne. So geht es dem Verfasser, einem langjährigen Streiter für die Kinderrechte, um eine »tiefere Durchdringung des Rechtsphänomens«, um die Hervorbringung des Reichtums von Ideen, der die großen rechtlichen Gestaltungsaufgaben ebenso wie die tägliche Gestaltung des Zwischenmenschlichen mit mehr Phantasie zu bewältigen verspricht. Dabei lässt sich Eichholz immer wieder anregen und leiten von großen Rechtsphilosophen wie Gustav Radbruch, Fritz von Hippel, Arthur Kaufmann, von Friedrich Müllers strukturierender Rechtslehre, von dem Philosophen Hermann Schmitz und – auf der Seite der Anthroposophie – von Günter Röscherts »Kunst des Rechts«, einer Sozialästhetik des öffentlichen Lebens, und Günter Herrmanns »Recht und Gerechtigkeit«, einer Sammlung geisteswissenschaftlicher Impulse für ein gerechtes und menschliches Zusammenleben.

In den Schlussgedanken »Die Aufgabe: Entwicklung gestalten« hebt Eichholz die Verantwortung (auch des Rechts) heraus, die Hindernisse, die auf dem Weg des Menschen im Persönlichen wie im gesellschaftlichen Zusammenleben liegen, Stück für Stück – und das heißt in radikaler Anstrengung – beiseite zu räumen und die Entwicklung zum Ziel der Gerechtigkeit durch konkrete Rechtsgestaltung bewusst voranzutreiben. »Plastizierendes Rechtsdenken« habe sich zu bewähren, verbunden mit der notwendigen moralischen Phantasie.

Das Denken eines menschlichen Rechts (ein das Handeln – z.B. im Unterrichten der Rechtskunde, wie es der Verfasser tut – evozierendes Denken) führt zu der Forderung einer aktiven Toleranz, zu der Absage an Gewalt, zur »Wertschätzung« – besser wohl: Achtung – des Anderen. Eichholz will eine weltweite Rechtskultur stärken und deutet eine globale Rechtskultur an.

In der Offenlegung von Missständen, Kriegen, Hungerkatastrophen, Klimaschäden zeigt sich jene menschheitliche Rechtskultur, die in völkerrechtlichen Vertragsstrukturen, in dem »Menschenrechtssystem der Vereinten Nationen« sichtbar ist und gestärkt werden muss – auch auf allen Feldern der Politik.

Der Entfaltung eines menschlichen Rechts bereitet dieses Buch den Weg.

Aufregend, herausfordernd – beileibe nicht allein für Juristen, nein: für alle, die das Recht als menschliches Grundphänomen denken wollen – wirkt die Lektüre seines Buchs.

Reinald Eichholz: Der Mensch im Recht – Das Recht im Menschen, kart., 234 S., EUR 19,–, Futurum Verlag, Basel 2011