Gemeinsame Erklärung zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

• Die Waldorfeinrichtungen erkennen jeden Menschen in seiner Einzigartigkeit und Entwicklungsfähigkeit an und sind bestrebt, Menschen mit Assistenzbedarf (Behinderungen) gleichberechtigt und vollumfänglich Anerkennung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verschaffen.

• Sie sehen die UN-Behindertenrechtskonvention als Meilenstein für eine zukunftsfähige Gesellschaft und sehen sich ermutigt, inklusive Pädagogik kontinuierlich weiterzuentwickeln und in ihren Einrichtungen umzusetzen.

• Waldorfschulen und -kindergärten als Einrichtungen mit einem individuellen Förderansatz leisten einen wesentlichen Beitrag zu einer gemeinsamen Bildung aller Kinder und Jugendlichen durch eine pädagogisch sinnvolle Binnendifferenzierung – unabhängig von Begabung, sozialer Herkunft oder kulturellem Umfeld.

• Individuelle Förderung und gemeinsame Bildung standen schon bei ihrer Entstehung 1919 im Mittelpunkt der waldorf­pädagogischen Praxis. Aus diesem Grunde verzichtet die Waldorfschule bewusst auf Selektionsinstrumente wie Sitzenbleiben, frühe Notengebung und eine Gliederung des Schulsystems. In Einzelfällen wurden Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen seit Anbeginn an in Waldorfeinrichtungen gemeinsam unterrichtet. Diesen Ansatz weiterzuentwickeln und weiter umzusetzen ist grund­legendes Anliegen der unterzeichnenden Verbände.

Stuttgart, den 30. August 2010

Bund der Freien Waldorfschulen / Verband für anthroposophische Heilpädagogik / Vereinigung der Waldorfkindergärten


Den vollständigen Artikel lesen Sie in der Druckausgabe der Erziehungskunst 10 / 2010.