Schweiz: Die Kasse zahlt

Ab dem schweizer Nationalfeiertag werden ärztliche Leistungen der Komplementärmedizin – also Anthroposophische Medizin, klassische Homöopathie, Traditionelle Chinesische Medizin und Phytotherapie – von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) vergütet. Voraussetzung ist, dass die Methoden von einem approbierten Arzt oder einer Ärztin praktiziert werden und in einer der vier Methoden eine anerkannte Zusatzausbildung vorliegt. Mit dem Entscheid erkennt die Regierung an, dass die Komplementärmedizin die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Wirksamkeit, Gewährleistung von Qualität und Sicherheit erfüllt.

Das Volk hat entschieden

Wie kam es zu dieser demokratischen Entscheidung? Das Schweizer Volk hat sich bereits am 17. Mai 2009 mit einer Zweidrittelmehrheit dafür ausgesprochen, dass die Komplementärmedizin im Gesundheitswesen berücksichtigt werden soll. Eine Kernforderung des Verfassungsartikels 118a »Komplementärmedizin« ist die Vergütung von ärztlichen Leistungen der Komplementärmedizin über die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Der Entscheidung war eine jahrelange Kontroverse über die Vergütung komplementärmedizinischer Leistungen vorausgegangen.

Das Schweizer Beispiel zeigt, was Demokratie im Gesundheitswesen vermag: Die Menschen bestimmen selbst, wie sie behandelt werden möchten. Leider ist das Schweizer Modell nicht auf Deutschland übertragbar. Hier wird über Medizin und Gesundheit viel zu oft aus Sicht der Leistungserbringer – von Ärzten, Kliniken, Pharmaindustrie – entschieden.

Weitere Informationen

Erfahren Sie mehr über die Kostenübernahme in der Schweiz beim Dachverband Komplementärmedizin (CH)

Quelle: Gesundheit aktiv