Bund der Waldorfschulen fordert Rücknahme der Abmahnung

red.

Die Hamburger Kultusbehörde hatte 13 Schulen in freier Trägerschaft eine Abmahnung geschickt, weil sie mit ihren angeblich zu hohen Elternbeiträgen gegen das Sonderungsverbot des Grundgesetzes verstoßen. Danach dürfen Bildungschancen nicht vom Einkommen der Eltern abhängen. Der Bund der Freien Waldorfschulen hat die Hamburger Schulbehörde aufgefordert, die Abmahnung der Rudolf Steiner Schule in Hamburg-Harburg wegen angeblich zu hohen Schulgeldes zurückzunehmen. Die Schule selbst hat Widerspruch gegen die Abmahnung eingelegt.

Henning Kullak-Ublick vom Bundesvorstand der Freien Waldorfschulen verwies darauf, dass den Eltern in Deutschland aufgrund der Rechtslage keine echte Wahlfreiheit zwischen staatlichen und privaten Schulen zugebilligt werde. »Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern bekommen die Schulen in Deutschland nur einen Teil ihrer Kosten vom Staat erstattet. Dadurch sind sie überhaupt erst gezwungen, Schulgelder von den Eltern zu verlangen.« Der Bund der Freien Waldorfschulen setze sich dafür ein, dass der Besuch einer freien Schule grundsätzlich allen Eltern offen steht. Sinnvoll sei dafür ein Bildungsgutschein, der die tatsächliche Anzahl der Schüler einer Schule berücksichtige und sie entsprechend finanziere – unabhängig von der Schulträgerschaft. Nur so könne die Doppelbelastung der Eltern vermieden werden, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen wollen.