Eugenetik kehrt zurück

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte weitere Schritte angekündigt, um zu prüfen, ob der Bluttest in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden soll. In diesem Zusammenhang soll das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) nun eine Informationsbroschüre für die werdenden Eltern entwickeln.

Seit der Test 2012 zugelassen wurde, reißt die Kritik nicht ab. Nun haben 20 Organisationen und Verbände von Menschen mit Behinderungen mit einem gemeinsamen Statement dagegen Einspruch erhoben, dass der Test etabliert und in die Regelversorgung aufgenommen wird: »Die zur Diskussion stehenden NIPT (= nicht-invasive pränatale Tests) auf die Trisomien 13, 18 und 21 bewirken keine Verbesserung der medizinischen Versorgung der Schwangeren oder des werdenden Kindes. Aus den Ergebnissen der Tests ergeben sich keine Therapiemöglichkeiten, sie stellen lediglich die – eigentlich bereits getroffene – Entscheidung für das werdende Kind in Frage.«

Das Bündnis fordert, das Methodenbewertungsverfahren des G-BA abzubrechen: »In einer breit angelegten gesellschaftlichen Diskussion kann es nicht nur um den genetischen Bluttest gehen, vielmehr gehört die bisherige Praxis der selektiven Pränataldiagnostik insgesamt auf den Prüfstand. Personengruppen, nach deren ›Abweichung‹ systematisch gesucht wird, müssen in die Diskussion mit einbezogen werden!«

GESUNDHEIT AKTIV hält die vorläufige Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses für falsch, unterstützt den Aufruf des Gen-ethischen Netzwerks und seiner Partnerorganisationen und schließt sich der Kritik der Verbände an. »Schon bei der Zulassung des Tests vor einigen Jahren war klar, dass man sich auf eine schiefe Bahn begibt«, sagt Stefan Schmidt-Troschke, Geschäftsführender Vorstand des Vereins. »Die (kostenlose) Verfügbarkeit des Tests und die damit einhergehenden Folgen für seine Vermarktung erzeugen einen Sogeffekt: Die meisten werdenden Eltern, die von einer wahrscheinlichen Behinderung ihres Kindes erfahren, brechen heute bereits die Schwangerschaft ab. Als Kassenleistung wird der Test nun quasi zum medizinischen Standard erhoben. Der gesellschaftliche Druck auf die Eltern wird so noch größer, ihr ungeborenes Kind frühzeitig auf das Vorliegen einer Behinderung ‚testen‘ zu lassen – mit all den scheinbar so selbstverständlichen Konsequenzen.«

Weitere Informationen:

Beim Gen-ethischen Netzwerk finden Sie die Stellungnahme »Keine Aufnahme weiterer selektiver Untersuchungen in die Regelversorgung« (Februar 2017).

Video-Tipp: Eine berührende Auseinandersetzung mit dem Thema zeigt das Buch »Lilium Rubellum« von Kathrin Fezer Schadt, in dem geschildert wird, wie Eltern mit der Diagnose umgehen, dass ihr ungeborenes Kind höchstwahrscheinlich nicht überleben wird. Im Dezember 2016 hat die Autorin bei GESUNDHEIT AKTIV aus ihrem Buch gelesen, was das Video ebenso dokumentiert wie die danach folgende Diskussion.

Quelle: Gesundheit aktiv | https://goo.gl/wxEuh1