Pädagogische Freiheit und Staatsaufsicht

»Die Unterscheidung zwischen einer staatlichen Aufsicht und den von jeder öffentlichen Schule in Eigenverantwortung zu formulierenden Erziehungszielen sichert die Selbstständigkeit des Pädagogischen gegenüber staatlichen Interessen. Es scheint aber ein zivilreligiöser Konsens zu sein, dass der Staat selbst der beste Erzieher ist, der notfalls die Kinder und Jugendlichen vor den schädlichen Einflüssen der Religionen zu schützen habe.«

Rolf Schieder, Professor für Praktische Theologie und Religionspädagogik an der Berliner Humboldt-Universität.