Der Vergleich ist Ergebnis eines Rechtsstreits, der im Jahr 2007 begann. Damals reichte der Trägerverein des Kindergartens Klage gegen den Landkreis Ludwigsburg ein, weil zwei Kindergartengesetze des Landes Baden-Württemberg aus den Jahren 1999 und 2003 jene Kindergärten benachteiligten, deren Einzugsgebiete gemeindeübergreifend waren. Die ursprüngliche Forderung des Trägervereins lag mit 452.000 Euro erheblich höher.
Auch der Waldorfkindergarten in Geislingen hatte – vom Landkreis Göppingen – vorenthaltene Zuschüsse eingeklagt. Dieser Rechtsstreit wurde 2004 vom Bundesverwaltungsgericht zugunsten des Kindergartens entschieden. Die Kreise, so das Gericht, seien als Jugendhilfeträger zur Bezuschussung nach Paragraph 74 Sozialgesetzbuch VIII verpflichtet, wenn die betreffenden Kindergärten von den Kommunen nicht ausreichend finanziert würden. Bis zu einer ab 2006 gültigen Änderung im Sozialgesetzbuch VIII mussten damit die Kreise »nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes« Zuschüsse zahlen. Ab 2006 gab es Pauschalen; inzwischen sind nur noch Land und Kommunen für die Finanzierung der Kindergärten verantwortlich.
Der Vaihinger Trägerverein vertrat die Auffassung, freie Träger hätten nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts genauso unterstützt werden müssen, wie staatliche. Entsprechend lief zwischen 1998 und 2005 ein Fehlbetrag von 452.000 Euro auf. Am 26. September 2011 gaben die Richter dem Waldorfkindergarten Recht und setzten eine Nachzahlung von 88.600 Euro fest. Daraufhin begannen Vergleichsverhandlungen, in denen der Kreis 44.000 Euro als Ausgleichzahlung anbot. Der Trägerverein wollte die jahrelangen Verhandlungen endlich beenden und gab sich schließlich mit einer Summe von 60.000 Euro zufrieden. Der Ausgang eines weiteren Rechtsstreits des Trägervereins gegen den Enzkreis aus den gleichen Gründen ist noch offen.
Die 60.000 Euro hat der Trägerverein bereits verplant, sie sollen in den Bau einer neuen Kindertagesstätte investiert werden, die aufgrund der hohen Nachfrage erforderlich ist. Der Kindergarten soll auf fünf Gruppen erweitert und zwei zusätzliche Krippenplätze angeboten werden. Das Projekt, das auf dem Areal der Vaihinger Waldorfschule realisiert werden soll, liegt jedoch derzeit wegen baurechtlicher Probleme auf Eis.
Quelle: Vaihinger Kreiszeitung