Alnatura wird zum Zankapfel der Bio-Pioniere

Wie das »Handelsblatt« und Medien der Lebensmittelbranche berichten, sind Werner und Gutberlet in die Berufung gegangen, nachdem das Landgericht Frankfurt ihre Klage abgewiesen hat. Gutberlet begründete den Schritt gegenüber dem »Handelsblatt« damit, dass »richtiggestellt werden muss, wie die Marke entstanden ist.«

Schritt für Schritt analysiert das »Handelsblatt« anhand der 65seitigen Urteilsbegründung des Landgerichts, wie es zu dem Konflikt zwischen der Drogeriemarktkette dm und ihrem Zulieferer Alnatura gekommen ist, in dem jetzt auch tegut-Gründer Gutberlet Position bezogen hat. Das »Handelsblatt« weist – wie auch alle anderen Medien, die darüber berichten – darauf hin, dass es sich bei allen drei Gründern um »überzeugte Anthroposphen« handele, die sich hier nun vor Gericht begegneten und dass es ihnen ursprünglich eigentlich um ein alternatives Wirtschaftsmodell im Sinn der Dreigliederung Rudolf Steiners gegangen sei.

Vereinbarung

Hier zitiert das »Handelsblatt« aus einer Vereinbarung zwischen den damals persönlich eng befreundeten Pionieren, die auch hinsichtlich ihrer Familien verbunden sind, da Werner mit einer Schwester von Rehn verheiratet ist. Diese Vereinbarung sei undatiert, schreibt das »Handelsblatt« und weise »leichte Tippfehler« auf und soll aus dem Mai des Jahres 1985 stammen. Ihre Auslegung steht im Mittelpunkt des derzeitigen Rechtsstreits.

In der Vereinbarung heiße es, gemeinsames Ziel sei »eine Humanisierung des Wirtschaftslebens auf der Grundlage der von Dr. Rudolf Steiner entwickelten anthroposophischen orientierten Sozialorganik anzustreben«. Zu diesem Zweck sollten Waren hergestellt und vertrieben werden, »die dem Menschen dienen« und »aus kontrolliert biologischem Anbau stammen«. In einem weiteren Punkt der Vereinbarung werde Rehn zum »formellen Rechtsinhaber« der Marke Alnatura bestimmt, es folgten dann allerdings Klauseln, die ihn verpflichten, bei Verfügungen über die Marke die Zustimmung der Partner einzuholen.

Strittig ist nun, ob diese Vereinbarung den Anspruch auf Rückgabe der Markenrechte an Werner und Gutberlet begründet. Die Kläger gehen davon aus, dass durch die Vereinbarung eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zustande gekommen ist und Alnatura im Prinzip eine Marke von dm und tegut sei, die Götz Rehn nur treuhänderisch verwaltet habe und deren Rückübertragung sie nun fordern können.

Das Landgericht Frankfurt ist dieser Auffassung nicht gefolgt und hatte die Klage als »unbegründet« zurückgewiesen. Es hat Rehn als »formellen und materiellen Alleininhaber« der Marke Alnatura betrachtet und die Vereinbarung zwischen den drei Bio-Pionieren lediglich als ein Gentlemen‘s Agreement eingestuft. (AZ: 2-06 O 44/15).

Offener Streit

Schleichend sei aus der ehemaligen Männerfreundschaft der drei Bio-Pioniere ein »erbitterter Kampf« geworden, kommentiert das »Handelsblatt.« Es datiert dessen Beginn bereits auf das Jahr 2008, zum offenen Streit sei es dann 2012 gekommen weil die dm-Einkäufer günstigere Lieferkonditionen von Alnatura gefordert hätten sowie die Offenlegung von Lieferanten und Konditionen – offenbar in Vorgriff auf die Einführung einer eigenen Biomarke von dm.

Nachdem Rehn den Forderungen nicht nachgekommen sei, hätten Werner und Gutberlet ihn dann aufgefordert, ihnen die Markenrechte an Alnatura zurückzugeben. Rehn weigerte sich, denn die Rückgabe hätte faktisch das Ende seines Unternehmens bedeutet, das zu diesem Zeitpunkt 2.500 Mitarbeiter beschäftigte und einen Jahresumsatz von 700 Millionen EUR erwirtschaftet hat.

Die Probleme der Kooperation zwischen dm und Alnatura sind schon länger Gegenstand der Berichterstattung in den Medien der Lebensmittelbranche, seit dm 2014 die Einführung einer eigenen Biomarke ankündigte und anfing, die Alnatura-Produkte aus den Regalen zu nehmen.

Inzwischen sollen rund die Hälfte dieser Produkte ausgelistet sein, berichtet die Wirtschafswoche. Im Interview mit dem Medium bemüht sich Alnatura-Chef Götz Rehn, dem ganzen Vorgang als normale Auseinandersetzung zwischen Geschäftspartnern darzustellen. Die Auslistung der Alnatura-Produkte durch dm sei zwar »unerfreulich«, aber als Unternehmer sei er »ständig mit Veränderungen konfrontiert«.

Neue Kooperationen für Alnatura

Seine Aufgabe bestehe darin, »schnell und gut darauf zu reagieren und Ersatz zu finden«. Alnatura hat als Konsequenz aus dem ganzen Vorgang eine Kooperation mit dem Branchenführer im Lebensmittelbereich Edeka begonnen. Wie Rehn in dem Interview erläutert, sind Alnatura-Produkte jetzt bereits in 3.000 Edeka-Märkten vertreten. Dies reiche jedoch nicht aus, um die Umsatzeinbußen bei dm zu kompensieren. Kooperationen mit anderen Händlern wie z.B. Budni, Migros und Globus seien geplant.

Ein Termin für eine Verhandlung vor dem Oberlandgericht Frankfurt steht noch nicht fest. Das Landgericht hatte es zwar verworfen, dass die Kläger sich wegen der Markenrechte auf die Vereinbarung berufen, ihnen jedoch attestiert, das sie zum Aufbau der Marke Alnatura »nicht unmaßgebliche Beiträge geleistet haben«, von der sie auch »geschäftlich profitieren wollten«, wie aus dem Urteil in der Lebensmittelzeitung zitiert wird.

Quelle: NNA