Sehr geehrte Redaktion,
was der Autor in diesem Artikel so treffend beschreibt, ist leider nicht der Extremfall, sondern das »Normale«.
Zum Beispiel hat ein Gericht festgestellt, dass die Beitragserhöhungen der privaten Krankenkasse AXA unrechtmäßig sind. Sicher können Sie sich jetzt schon denken, wie die Geschichte weitergeht ...
Genau, diejenigen, die geklagt haben, bekommen ihre Beiträge rückwirkend zurückerstattet und zahlen künftig weniger. Alle anderen zahlen weiter wie gehabt. Klagen lohnt sich nach dem Rat der Anwälte im Internet aber nur mit Rechtsschutzversicherung.
Mit freundlichem Gruß