In Baden-Württemberg gibt es immer weniger Schülerinnen und Schüler. Dieser Trend hält in den nächsten Jahren an. Dazu kommt ein verändertes Schulwahlverhalten: Ein immer kleinerer Teil der Schülerinnen und Schüler geht auf eine Haupt- oder Werkrealschule. Wechselten 2001 noch 40.000 Kinder von der Grund- auf die genannten Schulen, waren es 2013 gerade noch 15.000.
Vor wenigen Jahren gab es noch 1.200 öffentliche Haupt- und Werkrealschulen im Land. Im vergangenen Schuljahr waren es nur noch 862, weitere Standorte sind von der Schließung bedroht. Mit der regionalen Schulentwicklung sollen die Schulen im Land umsichtig an den Schülerrückgang angepasst werden.
Sie soll den Kommunen die Möglichkeit bieten, die Schullandschaft in ihrer Region langfristig zu gestalten. Ziel ist es, ein Zwei-Säulen-Modell zu etablieren, das aus dem Gymnasium und integrativen Gemeinschaftsschulen besteht. Individuelles Lernen und individuelle Förderung sollen die Schüler von den Bedingungen ihrer Herkunft emanzipieren.
Für Grundschulen gilt weiter »Kurze Beine – kurze Wege«
Die regionale Schulentwicklung bezieht alle weiterführenden Schularten mit ein, also Haupt- und Werkrealschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien, nicht aber die Grundschulen. Für die Grundschulen gelte weiter der Grundsatz: »Kurze Beine – kurze Wege«.
Die Landesregierung will eine Mindesschülerzahl einführen, mit der Begründung, die pädagogische Qualität und die individuelle Förderung sei an eine solche gebunden. Zudem sichere die Mindestgröße die Möglichkeit, ausdifferenzierte Schulprofile zu entwickeln und Unterrichtsausfall durch flexiblere Planung zu vermeiden.
Gemeinsam vor Ort mit allen Beteiligten entwickeln
Der Schulentwicklungsprozess muss von öffentlichen Schulträgern beantragt werden. »Alle wichtigen Akteure« sollen in den Prozess einbezogen werden:»die Schulträger, die Kreise, die Wirtschaft und freie Schulen«, versichert Kretschmann in einem auf der Webseite der Landesregierung veröffentlichten Interview. Die notwendigen Schritte sollen möglichst im Konsens aller Beteiligten gegangen werden.
Bevor das Gesetz im Frühjahr 2014 im Landtag verabschiedet werden soll, haben Kommunen, Verbände und Organisationen die Möglichkeit, zum Entwurf Stellung zu nehmen.