Die Freien Waldorfschulen sehen sich in dem Urteil bestärkt, dass ihre Forderung nach einer gerechten Ersatzschulfinanzierung umgesetzt wird. »Das Land hat nun die Aufgabe, das Gesetz für Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz) in der Finanzierungsfrage der freien Schulträger verfassungskonform neu zu regeln. Zudem muss der Gesetzgeber eine sozialverträgliche Schulgeldhöhe beziffern, wenn nicht im vollen Umfang auf Schulgeld verzichtet wird«, so Christoph Sander, Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen.
Das Gericht betont im Urteil, dass das Land nur für Unterricht und Lernmittel einen finanziellen Ausgleich leisten muss. Es gehe nicht um die Vollfinanzierung der Freien Schulen. »Nach unserer Auffassung muss der im Urteil thematisierte Eigenanteil vom Gesetzgeber in einem sozialverträglichen Maß festgeschrieben werden. Eine Schulgeldhöhe von maximal 60 Euro läge in diesem Rahmen. Der Gesetzgeber steht nun in der Pflicht, eine verfassungskonforme Regelung zu schaffen«, betont Dr. Albrecht Hüttig, Bundesvorstand der Freien Waldorfschulen.
In Baden-Württemberg besuchen im Schuljahr 2014/15 rund 24.000 Schüler eine der 57 Freien Waldorfschulen.