1. Der staatliche Auftrag der Versorgung mit Förderschulen wird zu einem Großteil von privaten Schulen erfüllt. Für deren Genehmigung ist ein besonderes pädagogisches Konzept Voraussetzung. Letzteres kann künftig aber nicht mehr durch Schulgeld finanziert werden, eine staatliche Refinanzierung der besonderen konzepteigenen Förderangebote sieht die Neufassung des Gesetzes jedoch nicht vor. Somit ist ein Abbau dieser Angebote zu befürchten. Der nun zwar verbesserte Kostenersatz greift lediglich im Bereich der Pflichtstundentafel.
2. Nur staatlich anerkannte Schulen sollen von der verbesserten Förderung profitieren können, nicht jedoch staatlich genehmigte. Allerdings erfüllen auch letztere den staatlichen Versorgungsauftrag und leisten dieselbe Arbeit. Dieses stellt eine Benachteiligung dar.
3. Wollen staatlich »nur« genehmigte Schulen in den Genuss der verbesserten Förderung kommen, so müssen sie im Zuge der Anerkennung unter Umständen wesentliche Teile ihres eigenen pädagogischen Konzeptes aufgeben und sich nach staatlichen Lehrplänen, Prüfungsverfahren u. a. richten. Dies würde ihr Profil nivellieren und die bayerische Schullandschaft um einiges ärmer machen.
Der Bayerische Elternverband fordert daher, im Zuge der Neuregelung alle privaten Förderschulen so auszustatten, dass diese ihre pädagogischen Konzepte weiterhin umsetzen können. Auch in der geplanten Kürzung des Baukostenzuschusses sieht der BEV eine Gefahr für das Profil dieser Schulen. Dazu Martin Löwe, Landesvorsitzender des Bayerischen Elternverbands: »Besondere pädagogische Konzepte erfordern auch besondere Gebäude. Diese wachsen nicht von alleine!« Ferner dürften private Schulen nicht länger durch das Vorenthalten der Verwaltungskosten benachteiligt werden, solange sie eine subsidiäre Funktion ausüben.
Außerdem kritisiert der BEV, dass der Entwurf nicht die inklusiven Angebote privater Realschulen, Gymnasien und Fachoberschulen berücksichtige, die nun ebenfalls keinen Schulgeldersatz mehr bekommen. Eine flächendeckende Versorgung mit inklusiv arbeitenden weiterführenden Schulen dieser Art ist jedoch noch in weiter Ferne, so dass behinderte Kinder in aller Regel nach der Grund- auf die Mittelschule verwiesen werden. »Auch diese Schulen müssen wenigstens übergangsweise mehr Unterstützung bekommen, so lange, bis der Staat das Angebot flächendeckend ausgestaltet hat«, fordert Löwe.
Nach den Vorstellungen des BEV sollen in Ergänzung des vorgelegten Entwurfs auch Mittel für Zweitkräfte für den Unterricht in Klassen mit behinderten Kindern an den allgemeinen Schulen bereitgestellt werden.
Weiter fordert der BEV mehr Unterstützung für die Kommunen bei den zunehmenden baulichen Anforderungen einer modernen Pädagogik. »Baumaßnahmen für Inklusion, für Ganztagsschulen und zeitgemäßen Unterricht, Sanierung von kommunalen Schulgebäuden sowie Strukturen zur Umsetzung der Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule müssen vom Staat besser gefördert werden, sonst bleiben die guten Ansätze in der Schulpolitik bloße Papiertiger!«