Benachteiligung freier Schulen verstößt gegen das Grundgesetz

Einige Bundesländer haben in der jüngsten Vergangenheit Finanzkürzungen bei freien Schulen und verschärfte Anforderungen an Schulneugründungen unter anderem damit begründet, dass der weitere Ausbau des Schulangebotes durch freie Träger aufgrund des demographisch bedingten Schülerzahlenrückgangs nicht notwendig sei. Es müsse auch verhindert werden, dass dort, wo der Staat kein Angebot mehr aufrecht erhalten könne, freie Schulen alleinige Bildungsanbieter werden.

»Das Gutachten von Prof. Pieroth hält dieses Handeln eindeutig für verfassungswidrig, denn das Grundgesetz erteilt einem staatlichen Schulmonopol eine klare Absage«, erklärt Michael Büchler, Präsident des VDP. Laut Pieroth habe der Staat Wettbewerb gegen sich als Schulträger nicht nur zu dulden, sondern zu garantieren. Unerheblich sei dabei, ob durch den Wettbewerb die Schülerzahlen an staatlichen Schulen sinken. Komme es dazu, dass eine freie Schule, beispielsweise in einer ländlichen Region, als alleiniger Bildungsanbieter gleichsam eine Monopolstellung erhalte, sei auch dies verfassungskonform.

»Verfassungsrechtlich ist es nicht haltbar, dass beispielsweise die Landesregierung in Brandenburg die Finanzierung freier Schulen so massiv kürzen will, dass deren Existenz grundsätzlich bedroht wird«, erklärt Büchler weiter. Hier werde nicht nur gegen das Grundgesetz verstoßen. Schüler und Eltern würden auch um eine vielfältige Bildungslandschaft beraubt, ihr Recht auf freie Schulwahl werde eingeschränkt und die schulische Qualitätsentwicklung gehemmt. Die Pläne der brandenburgischen Landesregierung, über die am 15. und 16. Dezember das Parlament abschließend berät, sehen vor, die Finanzhilfe für freie Schulen um bis zu 37 Prozent zu kürzen.

Quelle: Verband deutscher Privatschulverbände, VDP