Der Entwurf des Gesetzes sieht vor, dass künftig selbst bewährte private Berufsschulen keine neuen Ausbildungsangebote mehr einrichten dürfen. Zusätzliche Lehrgänge sollen identisch mit 13 genau festgelegten Berufsfeldern sein – etwa Bautechnik, Wirtschaft und Verwaltung oder Sozialwesen. Neuere Entwicklungen in der Medizintechnik oder im IT-Bereich könnten so nicht aufgegriffen werden, bemängelt Armin Pempe vom Vorstand des Privatschulverbandes.
Außerdem sollen freie Grundschulen künftig zehn statt fünf Jahre unter der Aufsicht eines bewährten Schulträgers bleiben, ansonsten müssten sie die staatlichen Zuschüsse, die sie nach den ersten fünf erhalten, wieder zurückzahlen. Diese Regelung richtet sich vor allem gegen Waldorfschulen oder kleine Alternativschulen. Detlef Hardorp, der Sprecher der Waldorfschulen, hält sie für unsinnig. Durch sie werde die Gründung weiterer Waldorfschulen erschwert, da bei Neugründungen eine etablierte Waldorfschule zehn Jahre lang als Träger fungieren müsse.
Auch der Dachverband der Kinder- und Schülerläden kritisiert das Gesetz. Alternativschulen, die von Pädagogen und Eltern gemeinsam gegründet würden, arbeiteten zwar oft mit bewährten Schulträgern zusammen, allerdings nicht zehn Jahre lang.
Es gilt als unwahrscheinlich, dass das neue Schulgesetz noch einmal geändert wird. Manche im Entwurf enthaltenen Neuregelungen wie die Bevorzugung von Geschwisterkindern bei der Oberschulwahl sollen bereits für das Anmeldeverfahren im Februar gelten.
Quelle: Berliner Zeitung