(ra.) Bereits 2010 fand in Berlin eine erste Volksinitiative »Schule in Freiheit« statt. Sie stellte drei Forderungen auf. Pädagogische Freiheit: die Schulen sollten die Inhalte und Qualitätsmaßstäbe ihrer Arbeit selbständig gestalten können; gleichberechtigte Finanzierung – die Schulen in staatlicher und freier Trägerschaft sollten ohne Schulgeld zugänglich sein; schließlich selbständige Organisation – alle Schulen, die es wollen, sollten weitestgehende organisatorische Selbständigkeit erhalten. Diese Volksinitiative wurde von 29.165 Menschen unterschrieben.
Eine zweite Volksinitiative für die »Schule in Freiheit« soll nun im April 2013 starten. Sie wird zusätzlich zu den Ideen der ersten Volksinitiative Vorschläge für deren praktischer Umsetzung vorlegen. Unter anderem wird für die »selbständige Organisation« eine Öffnungsklausel im Berliner Schulgesetz vorgeschlagen, mithilfe derer staatliche Schulen, die dies wollen, den Status einer »selbstständigen Schule« erhalten und damit rechtsfähig werden – z.B. als rechtsfähige Körperschaft öffentlichen Rechts –, so dass sie in Zukunft über eine umfassende Personal- und Budgethoheit verfügen.
Rechtzeitig zum Start der neuen Initiative ist eine ansprechende Broschüre »Schule in Freiheit. Ideen und Aktionen für ein vielfältiges und selbstverwaltetes Schulwesen« erschienen, die beim »Omnibus« bezogen werden kann.
Der Omnibus für direkte Demokratie lädt ein, an der Initiative mitzuwirken. Der Arbeitskreis »Schule in Freiheit« trifft sich jeden Montag um 19 Uhr im Büro des OMNIBUS FÜR DIREKTE DEMOKRATIE, Greifswalder Straße 4,10405 Berlin Tel. 030 - 42 80 43 90, berlin@omnibus.org | www.schule-in-freiheit.de