Einem neuen Gutachten eines Wissenschaftlers der Universität Bonn zufolge sei der Test kein zulässige Diagnosemittel nach dem Gendiagnostikgesetz und auch nicht als Medizinprodukt verkehrsfähig. Das Echo auf das Gutachten fiel geteilt aus: Während sich die Kritiker des Tests bestätigt sehen, interpretiert die andere Seite das Testverfahren trotzdem so, dass es sehr wohl medizinischen Zwecken diene, weil damit ein Down-Syndrom diagnostiziert werden könne.
Die Bundesärztekammer kommentiert: »Unsere Gesellschaft hat sich für Pränatal-Diagnostik entschieden. Daher ist es besser, diesen Bluttest anzuwenden, als eine mit Risiken behaftete Fruchtwasseruntersuchung vorzunehmen«.
Behindertenverbände, Vertreter der katholischen Kirche sowie zahlreiche Ethiker lehnen den Bluttest hingegen ab, weil er eine Selektion von Menschen mit Behinderung ermögliche. Das Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft (IMEW), das von Verbänden der Selbsthilfe behinderter Menschen und der Behindertenhilfe getragen wird, forderte ein »Innehalten«, um die Entwicklungen in der Pränataldiagnostik »zu überdenken«. Ethikratmitglied Eckhard Nagel befürchtet, dass die Toleranz gegenüber Krankheit und Behinderung weiter schwinde: »Hier muss ich sagen, eine solche Gesellschaft will ich nicht«. Zur Frage, ob Eltern ein Recht auf weitreichende genetische Informationen über ihr ungeborenes Kind haben, sagte der Mediziner: »Meiner Meinung nach gibt es hier ein Recht auf Nichtwissen und Nicht-Offenlegung auch aus Sicht des ungeborenen Lebens.«
Quelle: Ärzteblatt online, 10. Juli 2012 | DAMID |
Siehe auch: Designerbabys und die Verhütung »erbkranken Nachwuchses« (externer Link) | sowie: Ihr Kinderlein kommet (Standpunkt 12/2010)