Brandenburg: Freie Schulen erheben Verfassungsklage gegen Kürzungen

Detlef Hardorp, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft freier Schulen in Brandenburg kommentiert den Schritt: »Wir wollen, dass das Landesverfassungsgericht das Gesetz prüft«.

Anwalt Matthias Dombert, bis 2009 selbst Richter am obersten Gericht Brandenburgs, wirft der Landesregierung »existenzgefährdende Eingriffe in das Bildungssystem« vor. Das Grundrecht auf Privatschulfreiheit werde verletzt, zumal der Landtag nicht einmal die Folgen seiner Kürzungspläne abschätzen ließ. Zudem beklagt Dombert, dass nicht der Landtag per Gesetz die Zuschüsse an die Schulen festlegt, sondern das Ministerium nach einer komplizierten Formel. »Mit Transparenz hat das nichts zu tun«, so Dombert. »Das ist eine Politik des kleinen Kämmerleins.«

Im Land gibt es 131 freie Schulen, 2012 bekommen sie 129 Millionen Euro, 4,3 Millionen Euro weniger als das Jahr zuvor. Bis 2015 werden die Einschnitte auf 14 Millionen Euro steigen. »Es geht nicht nur um Potsdam und das Bildungsbürgertum«, kommentiert Dombert. Bedroht seien viele Schulen, an denen Kinder aus sozial schwachen Familien unterrichtet würden, die nicht einfach ihr Schulgeld anheben könnten.

Bereits im Frühjahr hatte die Landtagsopposition eine Normenkontrollklage gegen die Kürzungen eingereicht. Insgesamt 47 Schulen mit rund 8000 Schülern stehen hinter der Verfassungsbeschwerde. Vertreter der Oppositionsfraktionen begrüßten die Initiative der freien Schulen. »Das erhöht den Druck auf die Landesregierung«, so die bildungspolitische Sprecherin von Bündnis90/Die Grünen, Marie-Luise von Halem.

2011 hatten Kürzungen eine Protestwelle ausgelöst, Gegner unterhielten vor dem Landtag über mehrere Wochen ein Zeltlager, die Volksinitiative – mit 37 600 Unterschriften eine der erfolgreichsten – wurde jedoch zurückgewiesen. Das SPD-geführte Bildungsministerium begründet die Kürzungen mit Sparzwängen und Nachteilen für staatliche Schulen.

Quelle: Lausitzer Rundschau, Potsdamer Neueste Nachrichten, 24.08.2012