Nach einer Reihe von Inspektionen durch die Schulbehörde, bei denen im Hinblick auf die geltenden Standards für das freie Schulwesen gravierende Mängel festgestellt worden waren, wurde der Schule die Eintragung in das Register der freien Schulen entzogen. Bemängelt wurden vor allem Fragen des Kindeswohls, der Sicherheit sowie der Schulführung und -organisation.
In ihrem Report aus dem Mai schreibt die Regulierungsbehörde Ofsted, dass »die Schulleitung es versäumt hat, auf berechtigte und ernsthafte Kritik von Seiten der Eltern zu reagieren und entsprechend zu handeln«. Gesundheit und Sicherheit seien missachtet worden und Entscheidungen nicht so getroffen worden, wie es das Kindeswohl erfordere.
Die Schulführung habe übersehen, dass die Kultur der engen Beziehungen in der Schule für die Kinder auch ein Risiko darstellen könne. »Die professionellen Grenzen zwischen dem Kollegium, den Eltern und den Schülern werden nicht respektiert«, schreibt die Behörde.
Die Schule hat eingeräumt, dass »über Jahre hinweg tatsächlich ernste Fehler« gemacht worden seien und schreibt in einer auf ihrer Website veröffentlichten Mitteilung, dass dies nicht hingenommen werden dürfe. Die Schule entschuldigt sich dafür, dass sie kein »sicheres und unterstützendes Lernumfeld« gewährleisten konnte. Einzelheiten zu den Vorgängen wurden in Hinblick auf das laufende Verfahren nicht mitgeteilt.
Ein Lehrer war im Januar aufgrund von erheblichem Fehlverhaltenentlassen worden, nachdem eine ganze Reihe von Beschwerden hinsichtlich Aufsicht und Einhaltung der SEND-Richtlinien für behinderte Kinder bei der Schulleitung eingegangen waren. Der ganze Vorgang habe zu einem Vertrauensverlust geführt, heißt es in der Mitteilung der Schule.
Die Schule weist auch darauf hin, dass »viele Kinder aufgrund des Engagements des Kollegiums und der anderen Mitarbeiter, die sich bemühen, die Aufgabe der Schule zu erfüllen, auch weiterhin eine gute Bildung an der RSSKL erfahren, wobei sie auch enorme Unterstützung von Seiten der Schüler erfahren haben«. Trotz der unsicheren Lage seien die meisten Schüler nicht abgemeldet worden.
Notwendige Reformen
Die Schule hat einen Reformprozess eingeleitet. Es wurde ein neuer Vorstand eingesetzt sowie ein Schulleiter, der »langjährige Erfahrung in Prozessen der Qualitätssteigerung und Schulreform« mitbringe. Aus der Sicht der Schulgemeinschaft ist die Streichung aus dem Schulregister unverhältnismäßig und berücksichtigt nicht die Schritte, die bisher zur Beseitigung der Missstände unternommen worden sind. Die Schule klagt gegen den Bescheid der Kultusbehörde, ein Gerichtstermin ist für Februar 2018 angesetzt.
Die Schule habe gute Chancen, bis dahin die notwendigen Reformen einzuleiten. Damit sei eine gute Argumentationsbasis gegeben, um das Gericht davon zu überzeugen, dass die Schulleitung die Probleme auf der Basis einer fundierten Analyse ihrer Ursachen ernsthaft angehe und sie beseitige, hieß es dazu aus gut informierten Kreisen innerhalb der Schule.
Es gibt noch eine weitere Chance, bei der die Schule zeigen kann, dass sich der Geist, der in ihr herrscht und die Schulkultur bereits geändert haben. Noch im alten Schuljahr soll eine weitere Inspektion stattfinden, vermutlich vor Weihnachten. Möglicherweise führt sie schon zu einer Revision der Entscheidung der Schulbehörde. »Das wäre der beste Fall, dass die Schule bereits jetzt zeigt, dass sie sich im Sinn der Forderungen der Schulbehörde verändert hat und die Behörde die Streichung aus dem Schulregister rückgängig macht«, schreibt die Schule auf ihrer Homepage.
»Unsere Schulgemeinschaft durchläuft einen erheblichen Lernprozess«, betont der neue Vorstand in einer Stellungnahme. Die Waldorfschulbewegung müsse sich den Bedingungen einer veränderten Welt stellen und die Waldorfpädagogik für das 21. Jahrhundert rüsten. »Wenn wir diese Herausforderung mit Enthusiasmus annehmen und bereit sind, mit Kopf und Herz von anderen zu lernen – gleich, woher sie kommen, werden wir es schaffen und die Schule in eine gute Zukunft führen«.
Die Schulgemeinschaft hofft, dass der eingeleitete Reformprozess von der Schulinspektion und der Schulbehörde anerkannt wird.