Bund der Freien Waldorfschulen: Solidarfonds Altersversorgung

Die Waldorfschulbewegung hat in den zurückliegenden Jahrzehnten eine gewaltige Aufbauleistung vollbracht, die mit großen persönlichen Einsätzen der beteiligten Pioniergeneration verbunden war. Der Beitrag der Kollegien zum Aufbau der Schulen bestand neben der enormen Arbeitsleistung häufig auch im Gehaltsverzicht und dem Fehlen einer betrieblichen Altersversorgung in den ersten Jahren der Schule. Bei einzelnen ehemaligen Mitarbeitern kann aufgrund dieser Umstände im Alter die Situation eintreten, dass ihre Rente nicht ausreicht, um ein menschenwürdiges Leben oberhalb des Existenzminimums zu führen.

Die Ursachen für eine solche Lebenssituation sind neben den genannten Pioniersituationen auch mangelnde individuelle Vorsorge, veränderte Lebensumstände (z.B. nach Trennung), aber auch Übernahme von Entwicklungsaufgaben im Rahmen der Waldorfschulbewegung im Ausland, und so weiter.

Häufig sind alleinstehende Kollegen betroffen, die auf Grund der Gehaltsordnungen der Schulen (niedriges Grundgehalt) im Alter eine relativ geringe staatliche Rente erhalten.

In einzelnen Fällen zeigt sich aber auch, dass die im Bund der Freien Waldorfschulen bestehende Vereinbarung zur Altersversorgung von den Schulen nicht mehr umgesetzt wird, d. h. Dienstzeiten an anderen Schulen werden nicht angerechnet.

Der Bund der Freien Waldorfschulen und die Hannoversche Unterstützungskasse bauen, um solchen Notlagen zu begegnen, gemeinsam einen Solidarfonds Altersversorgung auf. Die Hannoversche Unterstützungskasse verwaltet den Fonds treuhänderisch.

Unterstützt werden ehemalige Mitarbeiter, die mindestens 10 bis 15 Jahre ihres Berufslebens an einer Waldorfschule oder auch an einem Lehrerseminar tätig waren und weniger als 1.200 EUR im Monat für ihren Lebensunterhalt zur Verfügung haben. Vorstandsmitglied Jakob Marti und Geschäftsführer Peter Gebert von der Rudolf-Steiner-Schule München-Schwabing überreichten nun dem Geschäftsführer des Bundes Thomas Krauch am 10.12.2012 einen ersten Scheck über 10.000,– EURO.

Die Spende wird durch die Software AG Stiftung verdoppelt!

Anträge an den Fonds sind zu richten an:

Hannoversche Unterstützungskasse e. V. Solidarfonds Alterversorgung z. Hd. Frau Steinmann-Lindner, Pelikanplatz 23, 30177 Hannover, Telefon 0511/820798-36
E-Mail: steinmann-lindner@hannoversche-kassen.de