Bundessozialgericht - Aus für die adjuvante Misteltherapie?

Damit entfällt die Erstattung für die adjuvante Misteltherapie, die von den Patienten in Zukunft selbst bezahlt werden muss. Das ist eine bittere Entscheidung für alle die Patienten, die bisher die Mistel erfolgreich zur Verhinderung eines Rückfalls oder einer Ausbreitung des Tumors sowie als Ergänzung zur vorbeugenden Standardtherapie eingesetzt haben.

Das Urteil entscheidet in der Frage, inwieweit das Bundesgesundheitsministerium inhaltlich Einfluss auf die vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossene Arzneimittelrichtlinie nehmen darf. Weder die zahlreichen guten Erfahrungen mit der bisher erstatteten adjuvanten Misteltherapie noch die umfangreichen Studien zur Wirksamkeit der Misteltherapie waren Gegenstand des Verfahrens.

Der juristische Streit geht weiter

Das Urteil bedeutet noch kein endgültiges Aus für die adjuvante Misteltherapie. Deshalb wird der Dachverband Anthroposophische Medizin in Deutschland (DAMiD), der für die verschiedenen Ver­bände der Anthroposophischen Medizin gesundheitspolitisch aktiv ist, sich dafür einsetzen, dass die anthroposophischen Mistelpräparate zukünftig auch in der adjuvanten Therapie wieder erstat­tungsfähig werden. Mitgetragen und intensiv unterstützt wird der DAMiD vom Patienten­verband gesundheit aktiv, der den komplementärmedizinisch interessierten und engagierten Patienten in der Gesundheitspolitik eine Stimme gibt.

Die Krankenkassen dürfen die adjuvante Misteltherapie bezahlen – müssen aber nicht

Die anthroposophischen Mistelpräparate – abnobaVISCUM, Helixor, Iscador, Iscucin – sind arznei­mittelrechtlich weiterhin adjuvant und palliativ zugelassen. Deshalb dürfen die Kassen sie erstatten, müssen es aber nicht mehr. Den betroffenen Patienten ist deshalb zu raten, mit ihrer Krankenkasse über eine Kostenübernahme für die adjuvante Therapie zu sprechen.

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