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Eltern als Expert:innen für Datenschutz im Rahmen der Selbstverwaltung

Bernd Nartmann

Hintergründe und Themenfelder des Datenschutzes

Der Datenschutz hat in Deutschland eine lange Geschichte. Er ist als Grundrecht (neben anderen) in der EU-Charta verankert und gilt damit EU-weit. Er soll die personenbezogenen Daten schützen und damit der informationellen Selbstbestimmung dienen. Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft soll selbst darüber entscheiden können, welche Daten es von sich preisgeben möchte und wer sie verwenden darf.

In der digitalisierten Welt hat dieses Recht einen hohen Stellenwert, da bei missbräuchlicher Nutzung personenbezogener Daten ein unter Umständen erheblicher Schaden für die jeweilige Person entstehen kann. Und genau das soll der Datenschutz verhindern.

Im Schulumfeld sind bei der Umsetzung verschiedene Bereiche und Zielgruppen betroffen. Einerseits betrifft dies beim Schutz von personenbezogenen Daten als Betroffene Schüler:innen, Eltern und Beschäftigte. Andererseits betrifft dies den verantwortlichen Umgang mit personenbezogenen Daten durch die Verwaltung, den Vorstand, das Kollegium und alle Personen im Ehrenamt (also sämtliche Kreise und Gremien, die auch personenbezogene Daten verarbeiten, wie etwa der Elternrat).

Im Rahmen der Pädagogik muss das besondere Augenmerk auf den Kindern und Jugendlichen liegen, sie müssen den Umgang mit den neuen Medien lernen, um Risiken des Datenschutzes und damit des möglichen Verlustes ihrer informationellen Selbstbestimmung zu erkennen.

Modell zur wirkungsvollen Umsetzung

Die Sinnhaftigkeit dieses Grundrechts steht außer Zweifel; seine Umsetzung ist jedoch häufig beschwerlich. Im Schulalltag müssen Lösungen gefunden werden, die die gesetzlichen Vorgaben abdecken, den Schulbetrieb aber nicht behindern.

Eltern sind oftmals in Berufen tätig, die sie dazu befähigen, die Waldorfschulen bei der Qualitätssicherung zu unterstützen.

In der Selbstverwaltung einer Waldorfschule erscheint daher eine Arbeitsteilung sinnvoll: Fachkräfte aus der Elternschaft unterstützen mit ihrem Datenschutz-«Knowhow» die Verantwortlichen bei der Erarbeitung und Umsetzung von geeigneten Lösungen. Die Verantwortlichen (Verwaltung und Kollegium) widmen sich ihrer eigentlichen Tätigkeit, sind aber durch die Sensibilisierung und Vorbereitung durch die «Fachkräfte» gut gerüstet, um den Datenschutz in geeigneter Weise in ihrer täglichen Arbeit umzusetzen. Die «Fachkräfte» und Verantwortlichen sind als Team verbunden, sie arbeiten vertrauensvoll zusammen. Jeder ist dabei für sein Aufgabengebiet verantwortlich, es besteht Transparenz in der Aufgabenteilung. Die «Fachkräfte» werden gegebenfalls durch eine Aufwandsentschädigung «entlohnt», da ihnen die aufgewendete Zeit nicht für ihre berufliche Tätigkeit zur Verfügung steht.

Gegenüber der Einbindung von extern beauftragten «Fachkräften» ergeben sich dabei klare Vorteile: Das bei Mitgliedern der Schulgemeinschaft vorhandene Verständnis für die Hintergründe und Zusammenhänge der Waldorfpädagogik und Selbstverwaltung unterstützt die Verantwortlichen bei der Erarbeitung und Umsetzung praktikabler Lösungen. Das Zusammengehörigkeitsgefühl innerhalb der Schulgemeinschaft wird gestärkt durch klar definierte Verantwortlichkeiten.

Eigene Erfahrungen

Seit einigen Jahren bin ich Datenschutzbeauftragter an verschiedenen bayerischen Waldorfschulen. Dabei habe ich wertvolle Erfahrungen mit der oben beschriebenen Art der Zusammenarbeit gemacht. In den letzten Jahren ist dadurch ein Fundus an Wissen und Lösungen zum Datenschutz entstanden, der Interessierten zur Verfügung gestellt werden kann. Zudem hat sich ein Netzwerk gebildet, das sich gegenseitig unterstützt.

Meiner Auffassung nach sollte sich das Kollegium im Wesentlichen der Waldorfpädagogik und den Kindern widmen, spezielle Aufgaben  (wie z.B. der Datenschutz) können von «Fachkräften» aufbereitet und in Gesprächen und Konferenzen mit den Verantwortlichen so vermittelt werden, dass sie auch für Nichtfachleute handhabbar sind.

Ausblick auf andere Bereiche und Fazit

Das angedeutete Modell einer Zusammenarbeit lässt sich auch auf andere Bereiche im Schulalltag übertragen: Arbeitssicherheit, Medieneinsatz u.a. Dabei geht es immer um dasselbe: die gegenseitige Unterstützung in der Schulgemeinschaft, eine vertrauensvolle Begegnung auf «Augenhöhe» und die Entlastung des Kollegiums von Tätigkeiten, die es daran hindern, sich seiner Kernaufgabe, der Arbeit mit den Kindern zu widmen. Durch sinnvolle Arbeitsteilung werden in der Schulgemeinschaft die Stärken des Einzelnen in den Vordergrund gestellt, die Freude am Tun wird damit erhalten und sogar gefördert.

Bernd Nartmann, *1959. Langjähriger Mitarbeiter eines Großunternehmens (Projektleitung und IT-Sicherheit), seit 2017 freiberuflich im Datenschutz tätig. Seit 2012 eng mit der Waldorfpädagogik verbunden, engagierte Mitarbeit in verschiedenen Gremien und Kreisen der Waldorfschule. Verheiratet, seine drei Töchter besuchen die Waldorfschule in Wendelstein. Webseite: www.nncm.de

bernd.nartmann@nncm.de

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