(red./dpa) Die Gentechnik macht heute die Entwicklung kurioser Mischwesen möglich. Der Deutsche Ethikrat empfiehlt mit seiner aktuellen Stellungnahme »Mensch-Tier-Mischwesen in der Forschung«, Lücken im Embryonenschutzgesetz zu schließen und fordert dazu mehr Informationen im jährlichen Tierschutzbericht der Bundesregierung. In seiner knapp 100 Seiten umfassenden Stellungnahme zeigt der Ethikrat Schwachstellen des strengen deutschen Embryonenschutzgesetzes auf und fordert von der Politik entsprechende Nachbesserungen. So ist es zwar heute schon verboten, menschliche Embryonen auf ein Tier zu übertragen, doch fehlt im Gesetz ein Verbot der Übertragung tierischer Embryonen auf den Menschen wie auch das Verbot der Einbringung tierischen Materials in den menschlichen Erbgang.