Es gibt keine »gerechten« Elternbeiträge

Hans Hutzel

Mit Gerechtigkeit haben Elternbeiträge nichts zu tun, und das liegt im Wesen des Elternbeitrages begründet. Um diese Behauptung zu verdeutlichen ein Beispiel: Wenn Sie ein Vollkornbrot beim Biobäcker bezahlen, stellen Sie an der Kasse nicht die Frage nach der Gerechtigkeit des Preises. Und es wird ihnen nichts nützen, wenn sie ihren Gehaltszettel als Argument für eine Preisreduzierung ins Feld führen. Die Antwort des Bäckers wird sein, dass er diesen Preis verlangen muss, um seine Ausgaben zu decken. Auch darf er preislich nicht wesentlich höher liegen, als der Bäcker in der Nachbarschaft.

Wäre also die Frage nach Beitragsgerechtigkeit schnell abgehandelt, wenn man einen festen Preis aushandelte? Ich meine, nein. Für das Finanzamt scheint die Sache einfach zu sein: die Schule erbringt eine Leistung – dafür zahlen die Eltern. Bei genauerer Betrachtung ist die Ansicht aber irreführend, dass Leistungen der Schule erkauft werden könnten. Warum? Ein höherer finanzieller Beitrag der Eltern wird die pädagogische Leistung der Schule nicht unbedingt verbessern. Das gilt auch umgekehrt.

Beim Schulgeld handelt es sich nicht um Kaufgeld, durch das ein genau definiertes Produkt mit zugesicherten Eigenschaften erworben werden kann. Es mag zwar Erfolgskriterien geben, doch Erfolgsgarantien gibt es in der Pädagogik nicht. Auch stellt sich ein Erfolg aus pädagogischer Sicht erst nach längerer Zeit ein.

Finanzierung und Erfolg oder Misserfolg fallen zeitlich soweit auseinander, dass kein vernünftiger Geschäftsmann sich darauf einlassen würde, für ein solches Projekt – die Erziehung von Kindern – Geld auszugeben. Beim Schulgeld handelt sich also um eine Investition in die Zukunft. Elternbeiträge sind Geld, das in die Verantwortung von anderen gegeben wird, in die Verantwortung der Lehrer, der Horterzieher und des sonstigen Personals. Entscheidend ist, dass die Eltern bewusst darauf verzichten, sich einzumischen, obwohl sie bezahlen.

Sind also Elternbeiträge freiwillige Geschenke ohne Bezug und Konstanz? Ich meine, ja. Diese Ansicht mag zwar sachgemäß sein, ist aber dennoch unrealistisch. Was wäre also realistisch, was wäre ein praktikables Elternbeitrags-Modell? Eine Regelung ist notwendig, die einen Elternbeitrag auf den Bedarf der Schule und auf ein Familieneinkommen abstimmt. Da es keine absolut gerechte Ordnung gibt, suchen wir nach einer Regelung, die von allen Eltern akzeptiert werden kann. Wie kann man aber diese Akzeptanz herstellen?

Wir kommen einer praktikablen Lösung näher, wenn wir verstehen, wie an freien Schulen Elternbeitragsordnungen zustande kommen.

Wichtig ist, dass Eltern wissen, dass sie selbst die Autoren und gleichzeitig Adressaten einer Beitragsstruktur sind. Dies zwingt vernünftigerweise alle Eltern, immer auch die Position der anderen Eltern einzunehmen, denn diese müssen in gleicher Weise wie ich selbst die Regelung akzeptieren können. Ich muss folglich aktiv in die Haut des jeweils anderen schlüpfen, in die Haut dessen, der über ein größeres Einkommen verfügt, und auch dessen, der weniger zur Verfügung hat als ich selbst. Erst wenn die Perspektive gewechselt wird, ist eine  Akzeptanz möglich. Es sollten folglich Eltern mit anderen Eltern über die Beitragshöhen sprechen.

Die Einsicht der »Wohlhabenden« ist gefragt

Ein verbreitetes Problem in der aktuellen Gerechtigkeitsdiskussion – besonders auch in unseren Kreisen – ist eine falsche Gewichtung der Gesichtspunkte. In vielen Diskussionen darüber, wie gerechte Beiträge ermittelt werden können, wie Regelungen um- und durchzusetzen sind, richtet sich der Blick weg vom Zentrum, hin zu den Extremen: Hartz IV-Empfänger, Familien, die von Sozialhilfe leben müssen, oder Familien, die über ein relativ hohes Einkommen verfügen. Solche Begründungsmuster verkennen, dass allgemeine Regelungen die Ränder nicht erfassen können. Der Versuch, dies zu leisten, schwächt die Mehrheit und die Akzeptanz einer Regelung.

Die erste Zielgruppe für Regelungen zur Beitragserhebung muss deshalb die große Gruppe der »lediglich Wohlhabenden« sein. Es ist die Gruppe mit mittlerem Einkommen, die Geld nicht im Überfluss hat und die gezwungen ist, innerhalb ihrer auskömmlichen, aber begrenzten Mittel Prioritäten zu setzen. Innerhalb ihrer finanziellen Möglichkeiten besteht meist Verständnis für Ausnahmeregelungen in Härtefällen. Wenn es gelingt, dieses Potenzial zu aktivieren, kann sich daraus innerhalb der Schulgemeinschaft die Kraft entwickeln, Sonderregelungen für einzelne Fälle auszuhalten, ohne dass sich die Gruppe der Autoren in einzelne Teilgruppen spaltet, die jeweils nur sich als Adressaten der Regelungen erkennen können oder aus Abwehr heraus ihre eigenen Interessen in den Vordergrund stellen. Sonderregelungen, die zwar altruistisch gemeint und sicherlich auch nötig sind, dürfen diese Gruppe nicht überfordern.

Auch das »untere Viertel« muss sich bewegen

Auf dieser Basis lassen sich Ausnahmen von der allgemeinen Regel definieren, die auf wenige Einzelfälle zugeschnitten sind. Diese Sonderregelungen müssen sich jedoch stets auf die Grundregelung zurückführen lassen. Der Charakter des Einzelfalls darf nicht verloren gehen oder im Sinne von automatisierten Präzedenzfällen die Grundordnung unterwandern. Stets muss der Sog hin zur allgemein akzeptablen Regel spürbar bleiben. Merkmale einer solchen Ausnahme müssen sein: eine in einem sozialen Prozess innerhalb der Gemeinschaft verabredete Übereinkunft (offenes Gespräch mit Finanzverantwortlichen), eine zeitliche Begrenzung der Ausnahme, die regelmäßige Überprüfung und die Bereitschaft der Begünstigten, zur allgemeinen Beitragsordnung zurückzukehren.

Es muss in finanzieller Hinsicht in der Beitragsordnung soviel Luft sein, dass sich Sonderregelungen wie befristete Zahlungen oder Beitragsreduktionen abfedern lassen, ohne das Gesamtgefüge in Schwierigkeiten zu bringen. Es handelt sich um Ausnahmen, die bei Gefahr für das Ganze zurückgenommen werden können. Um dies zu gewährleisten, dürfen Ausnahmeregelungen nicht schleichend generalisiert werden.

Die freie Initiative des »oberen Viertels« ansprechen

Erst wenn dies gewährleistet ist und eine insgesamt hohe Akzeptanz für die Grundlagen der verabredeten Regelungen besteht, wie Elternbeiträge erhoben werden, kann sich die Initiative dem Viertel zuwenden, das über ein hohes Einkommen verfügt.

Dies muss jedoch im Sinn des Elternbeitrags als Schenkgeld mit großer Vorsicht und im Bewusstsein erfolgen, dass man hier auf Freiwilligkeit angewiesen ist. Denn es wäre für die gesamte Schule extrem schädlich, wenn die schenkende Geste erzwungen wird, wenn also Menschen regelmäßig dazu gedrängt werden, höhere Beiträge zu zahlen. Diese Wirkung kann schon durch mehrere prozentuale Erhöhungen hintereinander eintreten, die gerade bei hohen Beiträgen an die Grenzen der Zahlungsbereitschaft führen.

Wir müssen die Beitragsfrage ständig neu diskutieren, einmal Gefundenes und Vereinbartes überprüfen und auf innere und äußere Veränderungen reagieren. Die Beitragsfrage verlangt von uns ständige Diskussion, Überprüfung von einmal Gefundenem und Vereinbartem, Verbesserung und Reaktion auf innere und äußere Veränderungen. Darin besteht eine große und gesellschaftlich wichtige Aufgabe, die Teil des Kulturimpulses von Waldorfschulen sein muss.

Zum Autor: Hans Hutzel ist Geschäftsführer der Freien Waldorfschule Kreuzberg in Berlin und Vorstandsmitglied des Bundes der Freien Waldorfschulen.