Peripherie

Kinderrechte

Nils Kubiak

Man könnte glauben, sie seien selbstverständlich - die Kinderrechte. Aber dass es diese Rechte überhaupt in einer schriftlich festgelegten Form gibt, dafür haben die Vereinten Nationen (United Nations) gesorgt. Die Kinderrechte in Deutschland feiern im November 2022 ihren 30. Geburtstag. Bereits 1989 beschlossen die UN-Vertreter nach zehnjähriger gemeinsamer Arbeit die Kinderrechtskonvention. 1992 wurde diese von der Bundesrepublik anerkannt.

Die Kinderrechtskonvention ist ein Dokument, welches die kindlichen Bedürfnisse und Interessen hervorhebt. Das Kinderrechte-Regelwerk gilt für alle Kinder weltweit- ganz gleich, wo sie leben, welche Hautfarbe, Geschlecht oder Religion sie haben. Denn allen Kindern ist eines gemeinsam: Sie brauchen besonderen Schutz und Fürsorge, um sich gesund zu entwickeln und voll zu entfalten. Ihnen genau diesen Schutz zu geben, darum geht es in der Kinderrechtskonvention.

Auch Kinder haben eine geistige Individualität

Jeder Mensch, und damit auch jedes Kind, hat das Recht, seine eigene Meinung zu sagen. Die Gedanken des Kindes sind frei und es darf diese auch äußern. Das Recht der Freien Meinungsäußerung und Beteiligung ist nur eines der Kinderrechte, das für die frühpädagogische Arbeit in Kindertagesstätten im Mittelpunkt stehen sollte. Jeder Mensch in seinem intimsten Wesen nach ist eine geistige Individualität - das gilt auch für das Kind, da es genau wie ein Erwachsener den Anspruch auf Individualität in sich trägt.  Das bedeutet, dass alle den Grund ihres Daseins in sich selbst tragen.

Demnach sollte es in der Arbeit in Kindertagesstätten im Hinblick auf die Kinderrechte und in Bezug auf das Wohl des Kindes in der Erziehung von Kindern als selbstverständlich verstanden werden, einen gemeinsamen Weg dahingehend zu finden, dass das Kind selbst seinen Daseinsgrund frei, individuell und unbeschwert für sich entdecken kann. Wird in dem Zusammenhang vom Wohl des Kindes oder Kindeswohl gesprochen, ist damit ein am Wohl des Kindes ausgerichtetes Handeln gemeint, das die an den Grundrechten und Grundbedürfnissen von Kindern orientierte, für das Kind jeweils günstigste Handlungsalternative wählt.

Toleranz, Offenheit und Vielfalt

In frühpädagogischen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sollte es fernerhin als Selbstverständlichkeit erachtet werden, dass die Prinzipien Toleranz, Offenheit und Vielfalt als Grundsätze der Arbeit gepflegt werden. Es sollte sich zur Aufgabe gemacht werden, den Zusammenhang von Gleichheit und Verschiedenheit auf allen Bildungsebenen auszubalancieren und jedem Menschen das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe und individuelle Entwicklung, unabhängig von Heterogenitätsmerkmalen wie ethnisch-kultureller Zugehörigkeit, Gender, sexueller Orientierung und Religion zu ermöglichen. Ziel jedes pädagogischen Handelns muss es sein, jedem Kind geeignete Rahmenbedingungen für seine individuelle Situation und seine Bedürfnisse zu bieten, damit es sich zurechtfinden und wohlfühlen kann.

Dazu gehört überdies ein im pädagogischen Alltag etabliertes, situationsorientiertes und stets für das Kind zugängliches Beschwerdemanagement. Dieses sollte es Kindern ermöglichen, sich bei den Erzieher:innen für ihre frühkindlichen Interessen und Rechte starkmachen zu können. Auf diese Weise können für die Kindesentwicklung, insbesondere betreffend der demokratischen- und partizipativen Bildung, günstige Voraussetzungen geschaffen werden.

Partizipativ mit Bildungsprozessen umgehen

Jedes Kind sollte in seiner Individualität wahr- und angenommen werden. Mit Kindern sollte partizipativ in Bezug auf die Bildungsprozesse der Einrichtung umgegangen werden. Und darüber hinaus sollte ermöglicht werden, dass Barrieren für die Teilhabe kritisch reflektiert und, wenn notwendig, zum Wohl des Kindes verändert werden.

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