Das Verwaltungsgericht in Frankfurt an der Oder entschied am 13. August in einer Musterklage der Waldorfschule Frankfurt (Oder), die stellvertretend für mehr als 200 weitere Einzelklagen ausgefochten wurde, zugunsten der Freien Schulen im Land. Zu Unrecht habe das Kultusministerium die Lehrergehälter im Jahr 2018 eingefroren.
Die Beteiligten stritten darum, ob sich die im Jahr 2018 im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder neu eingeführte Entwicklungsstufe 6 auf die Höhe des an gemeinnützige Träger von Ersatzschulen zu zahlenden öffentlichen Betriebskostenzuschusses auswirke. Das Verwaltungsgericht bejahte dies.
Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass sich der Landesgesetzgeber mit den Regelungen in § 124a des Schulgesetzes dafür entschieden habe, den Betriebskostenzuschuss pauschaliert anhand der vergleichbaren Personalkosten an öffentlichen Schulen zu ermitteln. Dem widerspreche die Beibehaltung der Berechnung der durchschnittlichen Personalkosten auf Grundlage der Entwicklungsstufe 4. Nach der Einführung der Entwicklungsstufe 6 sei nunmehr eine Anpassung auf die sich als Mittelwert ergebende Entwicklungsstufe 5 geboten. Dem Beklagten als Verordnungsgeber verbleibe diesbezüglich kein Gestaltungspielraum.
Das Verwaltungsgericht hat die Berufung gegen das Urteil zugelassen, weil die Sache grundsätzliche Bedeutung hat und zudem Bedeutung für eine Vielzahl weiterer an Brandenburger Verwaltungsgerichten anhängiger Klageverfahren.
Ob das Kultusministerium unter der Leitung von Britta Ernst (SPD) Berufung einlegt, ist noch offen. Den Ansehensverlust muss es jedenfalls schon einmal kassieren.