Freier Religionsunterricht

Hierbei handelt es sich nicht um den herkömmlich so bezeichneten Ethik-Unterricht, sondern um einen überkonfessionellen und allen Schüler:innen zugänglichen Religionsunterricht. Er wird von dazu beauftragten Lehrkräften der Schule, parallel zum konfessionellen Religionsunterricht, durchgeführt. Die Unterrichtsinhalte sind integraler Bestandteil des Waldorflehrplans, und an vielen Schulen werden zusätzlich zum wöchentlichen Unterricht Kultushandlungen, die sogenannten Sonntagshandlungen, welche Rudolf Steiner in den Jahren 1920 bis 1923 auf Anfrage von Eltern, Schüler:innen und Lehrkräften der ersten Waldorfschule eingerichtet hat, angeboten.

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