Waldorfschulen und -kindergärten sind weder staatlich noch privat. Sie verfolgen keine Gewinnerzielungsabsicht. Ihr Gewinn ist ideeller, nicht materieller Art. Er liegt in der umfassenden und bestmöglichen Entwicklung der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen, nicht in materiellem Profit. Also sind sie gemeinnützig. Ihre Rechtsform ist zumeist ein Verein.
Doch in einer Zeit, in der alles zur Ware wird und die ganze Welt ein riesiger Markt, ist auch die Rechtsform der Waldorfschule in Gefahr. Behörden und Gerichte wollten ihre Rechtsform zuletzt nicht mehr anerkennen. Sie verlangten die Austragung aus dem Vereinsregister, weil sie unterstellten, es handele sich um Wirtschaftsbetriebe. Doch der Deutsche Bundesgerichtshof war anderer Meinung: Ein Verein kann zur Erfüllung seiner Ziele auch wirtschaftlich tätig sein. Nicht darauf kommt es an, sondern welchem Zweck die wirtschaftliche Tätigkeit dient.
Einem Verein »kann ... nicht verwehrt werden, seinen ideellen Zweck unmittelbar mit seinen wirtschaftlichen Aktivitäten zu verwirklichen.« Entscheidend ist, dass er dabei »nicht auf einen Geschäftsgewinn und den wirtschaftlichen Vorteil des Einzelnen« abzielt, sondern »der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb einem ideellen Zweck zu- bzw. untergeordnet ist.«
So konnte ein massiver Angriff auf die Idee und Praxis eines frei-gemeinnützigen Bildungswesens (das sich in der Mitte zwischen staatlicher Bevormundung einerseits und privater Profitorientierung andererseits zunehmend lebendig entfaltet) vorläufig abgewehrt werden. Doch die Angriffe werden damit nicht zu Ende sein. Die nächste bedrohliche Wolke zieht schon über den Horizont herauf (TISA). Umso wichtiger ist, dass alle mit der Waldorf- wie der Dreigliederungsbewegung verbundenen Menschen für das Großartige und Zukünftige dieser Rechtsform eintreten!
Siehe unsere Nachricht: Bundesgerichtshof vereitelt Anschlag auf Gemeinnützigkeit