Die Hessische Landesregierung will im Frühjahr mit dem geplanten HessKiföG
einen Gesetzesentwurf verabschieden, der einen Paradigmenwechsel in der Finanzierung der Kinderbetreuungseinrichtungen darstellt und gravierende
qualitative Verschlechterungen im Kitabereich für Kinder, Eltern, Mitarbeiter und Träger zur Folge haben wird:
• Die Einführung einer »pro Kopf-Finanzierung« für die betreuten Kinder,
• die Anhebung der Gruppenstärken bis zu 16 Kinder im U3-Bereich und 25
Kinder im Kindergartenbereich, sowie ein möglicher Wegfall der
Differenzierung zwischen Krippengruppen, Kindergartengruppen und alterserweiternden Gruppen und keine Reduzierung der Gruppengröße bei Integrationskindern,
• die Erhöhung des möglichen Anteils von Nicht-Fachkräften bis zu 20% in der Betreuung, keine Zeiten für Vor- und Nachbereitung sowie Leitungszeiten und zu geringe Ausfallzeiten für Krankheit und Fortbildung haben drastische Auswirkungen auf die Qualität der pädagogischen Arbeit, die Arbeitsbedingungen sowie deren Finanzierung.
Gegen das Gesetz läuft eine Online-Petition: