Die pädagogisch unsinnige Gewohnheit, Schüler, die eine wie auch immer geartete pädagogische oder menschliche Herausforderung darstellen, aus dem pädagogischen Aktionsfeld zu entfernen, existiert, seit es Schulen gibt. Mit der Schule war von Anfang an der Exklusionsgedanke als Strafmaßnahme und Selektionsmittel verbunden. Heute muss es Aufgabe aller Pädagogik sein, diese beiden Elemente restlos aus dem Schulwesen zu entfernen.
Aber kann eine Schule auf alle Maßnahmen, die einen Ausschluss des Schülers aus der Gemeinschaft beinhalten, verzichten, ohne ihre Existenz zu gefährden?
Der Inklusionsgedanke entspringt den mitfühlenden und sozial-sympathischen Fähigkeiten des Menschen; Selektion und Exklusion dagegen seinen antisozialen und egoistischen. Inklusion kann deshalb in seiner konsequenten Anwendung nur zu einer Heilung der sozialen Verhältnisse führen.
Für jeden Pädagogen bedeutet diese Einsicht die Notwendigkeit zu einer Revision und zur Neubesinnung auf die pädagogischen Grundlagen und Werte seines Berufs.
Zu erkennen, wo und in welchem Maß Selektion und Exklusivität im Selbstverständnis der Schule und der Schulbewegung und dem eigenen pädagogischen Selbstverständnis bewusst oder unbewusst den pädagogischen Alltag prägen, erfordert Übung und den Mut zur Wahrheit.
Inklusion bedeutet Einsicht, dass Lernen ein soziales Geschehen ist, das durch die Heterogenität der Gemeinschaft gefördert wird.
Keine geschlossenen Türen
Wie lässt sich eine Umwandlung von Schule zu einem weltoffenen Ort gemeinschaftlichen Lernens verwirklichen?
Die äußere Abgeschlossenheit einer Klassengemeinschaft von der Welt und ihre Exklusivität zeigt sich in der räumlichen Abgeschlossenheit des Klassenzimmers mit seiner verschließbaren Tür. Ich kann einen Schüler nur vor die Türe stellen und wegen Untauglichkeit und zur Strafe aus der Gemeinschaft ausschließen, wenn eine Klassenzimmertüre vorhanden ist.
In der Solvik Schule im schwedischen Järna (von Peer Ahlbom gegründete Waldorfschule) gibt es nur unverschließbare Schwingtüren. Die Schüler können das Klassenzimmer frei betreten und verlassen.
In Schulen, die jahrgangsübergreifend unterrichtet wird, verliert der Ausschluss eines Störenfrieds in eine Nachbarklasse ihren Sinn. Lasse ich auch noch die trennenden Klassenzimmerwände wegfallen, wie in der Laborschule Bielefeld erst recht.
Es geht auch anders – wenn man will.