Das gesellschaftliche Selbstverständnis der Freien Waldorfschulen

Thesen

1. Rudolf Steiners Einsicht gilt auch heute: Bildung entsteht aus freier Geistesleistung, nicht aus Staats- oder Business-Gedanken; ihre Einrichtungen (Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen), deren Verwaltung und Ziele dürfen nicht staats- oder wirtschaftspolitischen Interessen dienen: Bildung ist ein Menschenrecht.

2. Bildung ist nach Überzeugung der Waldorfschulen dem Kindeswohl und der Entfaltung der Persönlichkeit verpflichtet – so auch die völkerrechtliche Definition – und nicht ökonomischen oder staatlich-politischen Intentionen.

3. Bildung ist eine zentrale Aufgabe der pluralen Bürgergesellschaft, deshalb sind Bildungsmonopole, ob staatlich, ökonomisch oder gesellschaftlich, inakzeptabel.

4. Waldorfschulen unterrichten Schüler ohne Selektion in einem einheitlichen Bildungsgang von Klasse 1-12. Sie anerkennen alle Arten von Begabung und achten die Vielzahl von religiösen, wissenschaftlichen, gesellschaftlichen, ökologischen und spirituellen Lebenseinstellungen auf der Grundlage der Menschenrechte.

5. Waldorfschulen nehmen ihre Schüler nach transparenten Verfahren auf. Sie erwarten von den Eltern keinerlei Bekenntnis, setzen aber voraus, dass sie eine Erziehungspartnerschaft mit den Pädagogen auf Grundlage der Waldorfpädagogik eingehen wollen.

6. Die Entscheidung der Eltern, welche Bildungseinrichtung sie für ihr Kind wählen, ist maßgeblich; sie darf nicht von ihren finanziellen Möglichkeiten abhängen.

7. Waldorfschulen setzen sich für die freie Zugänglichkeit aller öffentlichen Schulen, gleich welcher Trägerschaft, ein. Statt der Schulgeldpflicht für Kinder, die eine freie Schule besuchen, plädieren die Waldorfschulen dafür, die Finanzierung der Schulen trägerneutral an die Anzahl der Schüler zu koppeln, ggf. unter Berücksichtigung der Schulstandorte. Dadurch können auch einkommensschwache Familien von ihrem Recht auf freie Schulwahl Gebrauch machen.

8. Waldorfschulen in Eltern- und Lehrerträgerschaft arbeiten gemeinnützig und in eigener Verantwortung.

9. Waldorfschulen arbeiten ökonomisch transparent, sie legen ihre Finanzen als Schulträger sowie als konsolidierte Gesamtdarstellung aller Waldorfschulen über den Bund der Freien Waldorfschulen offen.

10. Die Qualifikation in Waldorfpädagogik erfolgt an spezifischen Ausbildungseinrichtungen, Seminaren und Freien Hochschulen, die im Bund der Freien Hochschulen zusammenarbeiten.

11. Waldorfpädagogik wird in der Praxis und mittels wissenschaftlicher Methoden evaluiert, in wissenschaftlichen und fachspezifischen Schriften bzw. Aufsätzen publiziert und steht mit Vertretern der Erziehungswissenschaft im Dialog.

Für den Bundesvorstand: Dr. Albrecht Hüttig