Anthroposophische Medizin in der gesetzlichen Krankenkasse. Was wird erstattet?

Markus Wegner

Auf die verschiedenen Erstattungsmöglichkeiten der besonderen Leistungen der anthroposophischen Medizin in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll hier hingewiesen werden.

Einige Kassen wie die Deutsche BKK, die Barmer/GEK und manche AOKn erstatten nachträglich ärztlich verordnete anthroposophische Therapien im Einzelfall ohne Rechtsanspruch. Seit Jahren erstattet auch die Securvita BKK die von einem Arzt verordneten Therapien (Rhythmische Massage, Heileurythmie, Kunsttherapien). Für besondere ärztliche Leistungen wie ausführliche Anamnesen und Beratungen hat die Securvita zwar einen Vertrag für die Homöopathie abgeschlossen, aber noch keinen für die Anthroposophische Medizin. Der vonseiten der Kassenärztlichen Vereinigung unterschriftsreif verhandelte Vertrag zur Erstattung der ärztlichen Leistungen der Anthroposophischen Medizin liegt auf Eis. Die Mitglieder können den Verwaltungsrat der Securvita zum Abschluss dieses Vertrages auffordern. Dies wäre ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der besonderen Therapierichtung der Anthroposophischen Medizin in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Eine wachsende Zahl von Krankenkassen bietet den Vertrag »Integrierte Versorgung« (IV-Vertrag) Anthroposophische Medizin zur Abrechnung spezifischer Leistungen durch anerkannte Ärzte und Therapeuten an. Es sind dies: mhplus BKK, BKKGesundheit, einige kleinere Kassen und die IKKclassic (vormals IKK Hamburg). Versicherte dieser  Kassen können bei ihrem anthroposophischen Arzt eine ärzt­liche Behandlung sowie die ärztlich verordneten Therapien direkt über ihre Versichertenkarte erhalten. Dieser Vertrag gilt seit der Fusion für alle Mitglieder der IKKclassic in Hamburg, Sachsen, Thüringen und Baden-Württemberg/Hessen. Seit Ende Mai sind die praktischen Voraussetzungen geschaffen, dass ärztliche Leistungen und die genannten Therapien in geregeltem Umfang verordnet, durchgeführt und mit den jeweiligen Abrechnungsstellen abgerechnet werden können.

Schließlich: Arzneimittel der Anthroposophischen Medizin (wie auch der Homöopathie und der Phytotherapie) sind seit 2004 bis auf wenige Ausnahmen von der Erstattung ausgeschlossen und müssen selbst getragen werden (Verordnung auf grünem oder blauem Rezept). Daran können auch besondere Verträge leider nichts ändern. Die sog. Wahltarife der Kassen sind private Zusatzversicherungen u.a. für Arzneimittelkosten. Kinder unter 12 Jahren sind von dieser Regelung nicht betroffen; für diese sind die Arznei­mittel der Anthro­posophischen Medizin uneingeschränkt erstattungsfähig.

Nähere Informationen:
Dachverband Anthroposophische Medizin in Deutschland (DAMiD): www.damid.de und »gesundheit aktiv«, anthroposophische heilkunst e.v.: www.gesundheitaktiv-heilkunst.de