Wer bezahlt den Nachmittag?

Detlev Schiewe

Königsweg Hort

Die Gestaltung der Nachmittagsbetreuung über einen genehmigten und kommunal geförderten Hort ist der Königsweg. Auch wenn die Zuschüsse unterschiedlich hoch sind, gibt es wenigstens öffentliche Mittel. Niedersachsen zum Beispiel verweist die Kinderbetreuung vollständig in den kommunalen Bereich. Hier muss zuerst eine Betriebsgenehmigung bei der Landesschulbehörde beantragt werden, die für das Genehmigungsverfahren zuständig ist. Werden die Anforderungen (Raumangebot, sanitäre Einrichtungen, Außengelände) erfüllt, was bei Schulen kein Problem sein dürfte, ist das Verfahren unkompliziert. Sobald die Betriebsgenehmigung erteilt ist, können Personalkostenzuschüsse in geringem Umfang beantragt werden.

Der zweite Schritt ist das Gespräch mit der Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich die Genehmigung einer Hortgruppe fällt. Liegt diese Genehmigung auch vor, werden Personal- und Sachkostenzuschüsse »pro Gruppe« gezahlt – die sogenannte Sockelfinanzierung. Dieser Schritt erweist sich jedoch als der schwierigste, weil die Städte und Gemeinden Plätze für die Kinderbetreuung nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stellen. Politisch gewollt ist die Abkehr von der Kita-Finanzierung für schulpflichtige Kinder; es wird stets auf das Angebot der Ganztagsschulen verwiesen. Der Grund ist vermutlich die finanzielle Entlastung der Kommunen, wenn die Kinderbetreuung im Rahmen der Ganztagsschule erfüllt wird, weil dann der Löwenanteil bei der Schulfinanzierung vom Land getragen wird.

Die dritte Säule der Finanzierung ist der »Pro-Platz-Anteil«, sprich die Elternbeiträge. In der Regel werden die Höhe der Beiträge und der möglichen Ermäßigungen von der jeweiligen Kommune vorgegeben. Für die Träger (in unserem Fall die Schulen) ist das ein sicherer Bereich, weil auch die durch Ermäßigungen entgangenen Elternbeiträge von der Kommune erstattet werden. Vereinzelt wählen unsere Schul-Horte eine vierte Säule – den »Waldorf-Zuschlag«.

Wer in Niedersachsen das Privileg genehmigter Hortplätze hat, dürfte mit der Finanzierung gut zurechtkommen. Gerät der »Zweckbetrieb Hort« doch ins Minus, liegt es häufig an den Personalkosten. Konkret immer dann, wenn die Erzieherinnen nach der Lehrer-Gehaltsordnung vergütet werden. Die Personalkostenzuschüsse für die Refinanzierung orientieren sich meist am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der die Erzieherinnen finanziell leider schlechter ausstattet als Lehrer innerhalb des TVöD.

Die Einbindung aller Mitarbeiter einer Schule in die Lehrergehaltsordnung ist eine große Leistung der Sozialgemeinschaft, die Anerkennung und Respekt verdient.

Freie und gemischte Finanzierung

Weil in den kommunalen Haushalten oft nicht genügend Mittel für die Kinderbetreuung vorgehalten werden, haben viele Schulen keine Chance auf eine Bezuschussung der Nachmittagsbetreuung. Um der steigenden Nachfrage der Eltern nach Hortplätzen gerecht zu werden, müssen sie frei finanzierte Hortgruppen einrichten. Bevor man diesen Weg beschreitet, sollte man zunächst das Kindertagesstättengesetz (KiTaG) studieren: Welche Qualifikation der Betreuer ist vorgesehen und welcher Betreuungsschlüssel? Nimmt man in Niedersachsen Personalkostenzuschüsse des Landes in Anspruch, ist man an das Kita-Gesetz gebunden. Weil die Landeszuschüsse jedoch nur zehn bis 15 Prozent der Gesamtkosten decken, müssen kreative Lösungen gefunden werden. Unter Umständen empfiehlt es sich, auf die Landeszuschüsse zu verzichten, sich vom Korsett des Kita-Gesetzes zu befreien und eine Art »Freizeit-AG« einzurichten. In diesem Fall ist man frei in Bezug auf den Betreuungsschlüssel und die qualitativen Voraussetzungen an das Personal.

Schwierig wird es in den Fällen, bei denen gemischt werden muss – an den Schulen, die über genehmigte und finanzierte Hortplätze verfügen, die aber nicht ausreichen. In diesen Fällen könnte zunächst die Solidargemeinschaft der Hort-Nutzer für eine »gerechte« Verteilung sorgen, bevor im zweiten Schritt alle Eltern angefragt werden. Der Hinweis auf eine Freizeit-AG darf aber nicht missverstanden werden: Die Einrichtung einer Freizeit-AG dient nicht dazu, gegen bestehende Gesetze zu verstoßen; sie sollte vielmehr Raum geben, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Nachmittagsbetreuung finanzierbar zu machen.

Viele Eltern sind auf eine Nachmittagsbetreuung angewiesen und könnten die Entscheidung für eine Waldorfschule nicht treffen, wenn keine Betreuungsplätze angeboten würden. Und wenn erst einmal die Schüler aus diesem Grund fehlen, kann es auch teuer werden.

Notbehelf Ganztagsschule

Dass es richtig ist, die Ganztagsschulen in die Organisation einer Nachmittagsbetreuung einzubeziehen, bezweifle ich. Die Aufgaben sind unterschiedlich: Schulen haben einen Bildungsauftrag, Horte hingegen sollen in erster Linie dem Betreuungsbedarf der Kinder gerecht werden. Horte decken außerdem, im Gegensatz zu Ganztagsschulen, einen Teil der Ferienzeiten ab. Die Finanzierung von Ganztagsschulen ist Ländersache. Und dabei sind noch größere Unterschiede festzustellen, als sie bei der klassischen Schulfinanzierung bereits erkennbar sind. Wie viel mehr Geld aufgewendet werden muss, um eine Ganztagsschule als Ersatz für den Hort zu betreiben, lässt sich leicht aufgrund des zusätzlichen Bedarfs an Lehrerstunden ermitteln. Die Höhe der zur Verfügung gestellten Beträge ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Die Regel wird sein, dass zusätzliche Elternbeiträge erhoben werden müssen. Ist das der Fall, laufen die Schulen Gefahr, dass die zusätzlichen Elternbeiträge dem Schulgeld zugerechnet werden, was die Beachtung des Sonderungsverbots nach Artikel 7, Absatz 4 des Grundgesetzes zusätzlich erschwert.

Zum Autor: Detlev Schiewe ist Geschäftsführer der Freien Waldorfschule Hannover-Maschsee.