Kein automatisches Schulverbot für Impfverweigerer

Kinder, die nicht gegen Masern geimpft sind, dürfen nicht automatisch vom Schulbesuch ausgeschlossen werden. So hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig in letzter Instanz entschieden. Eine fehlende Impfung mache den Schüler nicht von vornherein »ansteckungsverdächtig«. Erst wenn die Ansteckung »wahrscheinlicher ist als das Gegenteil«, sei ein Schulverbot gerechtfertigt, urteilten die Leipziger Richter. Insgesamt ist nach diesem Urteil ein Schulverbot umso eher zulässig, je gefährlicher die Krankheit ist.


Bundesverwaltungsgericht Leipzig, Az.: 3 C 16.11

Quelle: gesundheit aktiv