Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Klage eines Studenten abgewiesen, der wegen der in Niedersachsen erhobenen Studiengebühren höhere BAföG-Leistungen wollte. Dem Studenten sei zuzumuten, die Gebühren mit dem dafür vorgesehenen Studiendarlehen zu finanzieren, befand das Gericht. Dadurch entstünden während des Studiums keine zusätzlichen Belastungen, weil das Darlehen frühestens zwei Jahre nach Abschluss zurückgezahlt werden müsse, so der 4. Senat. Eine Revision wurde nicht zugelassen (4 LC 757/07, Beschluss vom 19. August).