Kein Kindergeld bei hohem Einkommen des Kindes

red./dpa

Kinder mit ausreichendem eigenem Einkommen haben keinen Anspruch auf Kindergeld. Die entsprechende Regelung ist nach dem Bundesverfassungsgericht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Verfassungsrichter weisen damit die Beschwerde eines Vaters ab. Ihm war für das Jahr 2005 das Kindergeld gestrichen worden, weil sein Sohn während seiner Ausbildung zu viel verdiente. Das Einkommen des Sohnes lag 4,34 Euro über dem sogenannten »Jahresgrenzbetrag« von seinerzeit 7680 Euro. (Az. 2 BvR 2122/09).