Wird der Deckungsgrad der staatlichen Finanzhilfe an einer betriebswirtschaftlichen Vollkostenrechung gemessen, so Klein, liegen die Deckungsbeträge, die von freien Schulen noch zu leisten sind, in allen Bundesländern deutlich über der so genannten Sonderungsschwelle. Schon jetzt sind die freien Schulen – auch in Brandenburg – gegenüber staatlichen Schulen finanziell benachteiligt und in ihrer Existenz bedroht. Niedrigere Lehrergehälter und Schulgelder, die mit dem Sonderungsgebot kollidieren, sind die Folge.
Empirische Studien weisen laut Klein nach, dass Wettbewerb zwischen den Schulen ein entscheidender Ansatzpunkt zur Verbesserung des Schulsystems sein kann. Das setzt nach seiner Auffassung aber voraus, dass es faire Rahmenbedingungen zwischen Schulen in staatlicher und freier Trägerschaft gibt. Drehen die Länder den freien Schulen den Geldhahn zu, obwohl sie verfassungsrechtlich eine Institutsgarantie für diese Schulen zu erfüllen haben, beugen sie nicht nur das Recht und schwächen das Sonderungsverbot, sondern schützen das staatliche Monopol und bedrohen die Schulvielfalt, indem sie unliebsame Konkurrenz in die Knie zwingen. Das Verhalten der staatlichen Verwaltung stellt ausserdem eine Beschränkung der elterlichen Schulwahlfreiheit und des zivilgesellschaftlichen Engagements dar.
Klein hält eine staatliche Finanzhilfe für fair, die sich etwa an den Vorgaben des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom Juli 2010 orientiert. Danach liegt die Höhe des zumutbaren Schulgeldes bei monatlich 70 Euro pro Kind. Das bedeutet, dass die staatliche Finanzhilfe gewährleistet, dass die von den freien Schulen zu kompensierende durchschnittliche Finanzierungslücke nicht im Widerspruch zur verfassungsrechtlich hinnehmbaren Grenze des von den Eltern aufzubringenden Schulgeldes steht. Gerecht im Sinne der Chancengerechtigkeit und des sozialen Zusammenhalts wäre es, wenn freie Schulen als Teil des öffentlichen Bildungssystems mit den gleichen Budgets ausgestattet würden, wie staatliche Schulen – beispielsweise über die Einführung von Schulgutscheinen.