Sicherheit auch auf dem Bauernhof
Leserbrief zu dem Beitrag »Reich’ mir mal die Kettensäge …«, Sicherheit im Werkunterricht von Thomas Verbeck in »Erziehungskunst«, Februar 2013.
Darf ich Ähnliches auch für das Landwirtschafspraktikum vorschlagen? Auf einem Bauernhof gibt es eine Vielzahl von Gefahren. Manche sind offensichtlich, andere nicht. Eine Bauernfamilie kennt die Risiken, weil sie regelmäßig mit ihnen umgeht. Natürlich gibt es auch in der Landwirtschaft eine Berufsgenossenschaft, die Vorschriften erlässt und regelmäßig kontrolliert. Bei der Vielfalt und Komplexität der Betriebe kann dieses System natürlich nicht perfekt sein. Juristisch ist die Sache einfach. Der Bauer, die Bäuerin müssen die Praktikanten in jede Arbeit einweisen und dann kontrollieren, ob sie verstanden wurden. Leider wissen wir alle, dass das in der Praxis nicht immer so läuft. Solange das nicht sicher ist, sind immer die Bauern schuld.
Ich schlage vor, dass sich die Betreuungslehrer bei der zuständigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) das Heft »Sicher Arbeiten« beschaffen und es mit den Schülern durchgehen. Eventuell kommt auch ein Referent der LBG oder einer der Bauern nimmt sich eine Stunde Zeit.
Ich bitte, auch die Schüler und Schülerinnen darauf vorzubereiten, dass sie ein Anrecht auf gute Einweisung und Einhaltung der Sicherheitsvorschriften haben. Vielleicht kann man bei Kleinigkeiten mal ein Auge zudrücken, aber mittlere und große Mängel sollten nicht geduldet werden. Ich habe kein Problem damit, wenn mein Praktikant gefragt wird: Wurdest Du überall richtig eingewiesen? Wie war der Sicherheitsstandard auf dem Hof? Es wäre auch sinnvoll, wenn Lehrer ein Gespür für den Sicherheitsstandard entwickelten. Zum Punkt Arbeitszeit: Um hier für klare Verhältnisse zu sorgen, gibt es bei uns im Umkleideraum einen Kalender, in dem täglich die Arbeitsstunden eingetragen werden und aus dem ich sofort sehe, ob die Zahl plausibel ist. Hier sollten die Schüler die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes kennen.
Apropos: »Kettensäge«: Die Benutzung der Motorsäge ist in der Land- und Forstwirtschaft nur in kompletter Schutzausrüstung und nach bestandener Schulung erlaubt.
Zu den Autoren: Walter und Valentina Hollmann bewirtschaften einen Bioland-Betrieb in Affing (Bayern)
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