Licht ist nicht gleich Licht
Eine einzügige, also eher kleine Waldorfschule, hat eine sogenannte energetische Sanierung durchgeführt, dreizehn Klassen auf rund dreitausend Quadratmetern Fläche. Die Kosten dafür beliefen sich auf 140.000 Euro und umfassen lediglich den Umtausch von Glühleuchtmitteln in LED einschließlich aller dafür erforderlichen Nebenarbeiten.

Die Kameralinse zeigt, was dem menschlichen Auge verborgen bleibt: Bild 1: LED-Beleutung

Bild 2: Halogenbeleuchtung

Darrieus-Rotor
Wahrscheinlich ist das kein Einzelfall, und doch ist es verwunderlich, dass nicht zu einem Bruchteil der Kosten wesentlich intelligentere Lösungen umgesetzt wurden. In einer anderen Waldorfschule wird gegenwärtig ein Schulraum mit neun Hochleistungs-Leuchten zu je 140 Watt eingerichtet. Die Glühlampen verbrauchen 1260 Watt, also rund 37 Cent Stromkosten pro Stunde. Zehn Klassenräume und durchschnittlich zwei Stunden Brenndauer pro Tag ergeben demnach Stromkosten von 7,40 Euro pro Tag. Werden Wochenenden und Ferien in Abzug gebracht, verbleiben rund 200 Tage pro Jahr. Das sind etwa 5.000 KWh und somit Stromkosten für Licht in Höhe von rund 1.500 Euro pro Jahr für zehn Klassenzimmer. Sicher nicht die ökonomischste Lösung, aber stellen wir diese Kosten jenen der erwähnten »energetischen Sanierung« gegenüber, so könnten Glühlampen rund hundert Jahre leuchten. Das ist auch gut so, denn der Strom kommt idealerweise aus Windkraft, das schafft Beschäftigung, ist CO2-neutral und unerschöpflich.
Natürlich wissen wir nicht, was in hundert Jahren ist, aber es liegt in unserer Verantwortung, was in hundert Jahren sein wird. Aus wesentlich geringeren Zeiträumen wissen wir, dass schon einmal einem Licht-Surrogat der Hof gemacht wurde: Die Rede ist von der Kompaktleuchtstofflampe auf Basis von Gasentladung. Die gibt es zwar noch, weil aber mittlerweile verstanden wird, dass sie nicht nur blaulastig ist, sondern auch in unversehrtem Zustand Quecksilber ausdünstet, ist dieser einst propagierte »Klimaretter« stillschweigend im Verschwinden begriffen. Dass der LED ein ähnliches Schicksal widerfährt, kann man sich kaum vorstellen, wäre aber folgerichtig, denn auch hier sind die Einwände gravierend.
Rettung des Klimas?
Argumente gegen Glühlampen werden mit schädlichen CO2-Emissionen begründet. Das stimmt in zweierlei Hinsicht nicht: CO2 wird nicht durch die Glühlampe verursacht, sondern durch die Art der Stromerzeugung. Eine Glühlampe kann kein Kohlendioxid ausstoßen, ein Kohlekraftwerk hingegen schon. Werden wie geplant Kernkraftwerke und Kohlekraftwerke durch Solar- und Windenergie ersetzt, so ergibt sich eine CO2-neutrale Bilanz. Umweltbewusste Verbraucher stellen bereits heute sicher, dass ihr Strom CO2-neutral ist. Im europäischen Emissionshandel ist nicht vorgesehen, durch den Betrieb von Energiesparlampen eingesparte CO2-Zertifikate im Sinne der Klimarettung aus dem Verkehr zu ziehen. Die Praxis ist, dass sie veräußert werden und das »Verschmutzungsrecht« in dem Maße ausgeübt wird, in welchem Energiesparlampen Strom aus konventioneller Erzeugung eingespart haben. Eine LED ist ein Kleinelektrogerät. Nachdem ihr Lebenszyklus mit Elektrosmog und blaulastig hochfrequenter Strahlung beendet ist, muss sie als Elektronikschrott entsorgt werden, denn sie kann nicht recycelt werden. Nach den strengen kalifornischen Vorschriften würden die meisten LED als »gefährlicher Abfall« eingestuft. Bei der Rohstoffgewinnung zur Herstellung von LED fallen giftige Stoffe an: Thorium, Uran, Schwermetalle, Säuren und Fluoride. Umweltgerechte Produktgestaltung ist das nicht. Eine Glühlampe hingegen besteht aus einem Blechgewinde, einem Glaskolben, Kupfer, etwas Lötzinn und Wolframdraht. All diese Substanzen sind keine Problemstoffe und können im Hausmüll entsorgt werden.
Gemäß Herstellerangaben liegt der Energieaufwand zur Herstellung einer Kompaktleuchtstofflampe bei etwa 3,4 kWh, während es bei einer Glühlampe 0,85 kWh sind. Die britische Organisation »The Market Transformation Programme« ist zu dem Ergebnis gekommen, dass bei Verwendung von Ökostrom die CO2-Bilanz der Energiesparlampe schlechter ist als die der Glühlampe. Ottmar Edenkofer vom Potsdam-Institut für Klimaforschung ist führender Experte im Weltklimarat und sagt: »Wir brauchen kein Verbot der Glühbirne, wir brauchen einen verbesserten Emissionshandel. Auf das Weltklima hat es keinen Einfluss, was Brüssel da jetzt macht.« Der Wirtschaftsforscher und Klimaökonom Andreas Löschel sagt: »Durch das Glühlampenverbot wird in Europa keine einzige Tonne CO2 eingespart. Ökologisch gesehen ist das Glühlampenverbot vollkommen wirkungslos.« Klimaschutz und CO2-Ausstoß waren aber die zentralen Gründe für die Glühlampenregulierung. Wolfgang Zängl von der Gesellschaft für ökologische Forschung sagt: »Das Verbot der Glühbirne und die erzwungene Durchsetzung der Energiesparlampe ist ein unglaublich dreister Vorgang. Es ist wohl das erste Mal in der Geschichte der Industrieproduktion, dass ein harmloses durch ein ungleich schädlicheres Produkt ersetzt und auch noch mit einem offiziellen Verbot belegt wird.«
Man muss wissen: Für Lichterzeugung mit Glühlampen würden gerade mal etwa 1,5 Prozent des gesamten Energieaufkommens benötigt. Der Blick auf eine nächtliche Satellitenaufnahme unserer Erde zeigt, dass da anscheinend eine vierundzwanzig Stundenparty im Gange ist, deren Energiebedarf sich unter 0,5 Prozent verringern ließe. Die Regierung von Neuseeland hat bereits im Dezember 2008 das Verbot der Glühlampen wieder aufgehoben, weil sie ihre Bürger in der Entscheidung der Leuchtmittelwahl nicht bevormunden will.
Merkwürdige Ungereimtheiten
Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) erarbeitet Empfehlungen für die Europäische Kommission. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass »Störungen des circadianen Rhythmus [Schlaf-Wach-Rhythmus] des Menschen durch künstliche, biologisch wirksame Beleuchtung vermieden werden müssen« und »daher Normung im Bereich … künstlicher, biologisch wirksamer Beleuchtung … aktuell nicht sinnvoll und außerdem nicht zulässig« ist. Die EU-Richtlinie 93/42/EWG beschreibt, dass Vorrichtungen, die einen physiologischen Vorgang im Menschen verändern, als Medizinprodukte einzustufen sind. Wenn Hersteller von LED die Unterdrückung eines Hormons als Zweckbestimmung – »biologisch wirksam« oder »human centric lighting« – angeben, müssen diese LED als Medizinprodukt gekennzeichnet und geprüft sein, denn sie greifen in den Hormonhaushalt ein. Andererseits greifen alle LED auch dann ebenso in den Hormonhaushalt ein, wenn sie nicht als »biologisch wirksam« oder »human centric lighting« gekennzeichnet sind, denn als sogenannte Kaltlichtquelle haben sie immer ein diskontinuierliches Farbspektrum mit erhöhtem Blauanteil. LED sind demnach Therapeutika und haben deshalb im Bereich der Allgemeinbeleuchtung nichts verloren. Darüber hinaus beginnt nach nur wenigen hundert Brennstunden bereits der kontinuierliche Abbau der Helligkeit von LED und mit ihr verschlechtert sich auch die ohnehin schon miserable Farbwiedergabe.
Aussichten
Uwe Geier (WirkSensorik GmbH) hat Lernunterschiede mit LED und Halogenlampen untersucht. Bei LED-Beleuchtung lag der Fehlerquotient in Diktaten um 310 Prozent höher als bei Halogenbeleuchtung. Auch die Wiedergabe eines Schultafeltexts ergab 313 Prozent mehr Fehler bei LED-Beleuchtung. Allerdings war diese Studie in nur bescheidenem Umfang möglich und soll aussagekräftiger erneut durchgeführt werden (siehe Erziehungskunst, Nov. 2017).
Im Journal of Experimental Social Psychology zeigen Forscher der Tufts Universität in Boston, dass die Glühlampe im Gegensatz zu Entladungslampen (Energiesparlampe, Neonröhre) die Kreativität fördert. Unter Glühlampenlicht fanden 44 Prozent der Versuchspersonen die richtige Lösung eines Problems, während es unter Entladungslicht nur 22 Prozent waren.
Forschern um Professor Gang Chen ist es gelungen, Glühlampen mit einem Wirkungsgrad doppelt so effizient wie LED zu entwickeln. Eine spezielle kristallartige Beschichtung der Glashülle macht, dass die Wärmestrahlung in der Lampe verbleibt und nicht abgestrahlt wird. Die Hitze wird dabei in zusätzliches Licht umgewandelt. Diese Glühlampe soll eine genauso gute Farbwiedergabe wie herkömmliche Glühlampen haben, was zu überprüfen sein wird. Auch wenn hier das wichtige Nahinfrarot bei Erzeugung des Lichtes entsteht, es fehlt in den Strahlen des Lichtes. Wahrscheinlich aber dauert es noch Jahre bis sie in den Verkauf kommt.
Ich möchte aber betonen, dass ich diese neue Glühlampe weder für eine Verbesserung noch für eine Weiterentwicklung der uns bekannten thermischen Glühlampe halte, sie ist lediglich dazu geeignet, der LED das Wasser abzugraben.
Optimale Lösung
Eine Lösung, die nicht nur ökonomisch ist, sondern auch eine störungsfreie Arbeitsumgebung in biologischer Unversehrtheit bereitstellt, wäre folgende: Eine Waldorfschule hat einen angenommenen Strombedarf für Beleuchtung von jährlich zwischen zehn- und dreißigtausend Kilowattstunden. Eine Kleinwindkraftanlage mit sechs Kilowatt (K) Leistung erzeugt jährlich rund 10.000 Kwh Strom und kostet etwa 15.000 Euro. Auf dem Dach installiert bietet sie mit einer Zwölf-Voltversorgung optimale Möglichkeiten zu einer Beleuchtung mit Glühlampen der Energieklasse B. Sicher ist auf jedem Dach einer Schule Platz genug für zwei oder drei solcher Kleinwindkraftanlagen. Ein Darrieus-Rotor zum Beispiel sieht nicht nur interessant und schön aus, ihn könnten Schüler auch in einer Jahresarbeit oder im Werkunterricht selber herstellen. Die öffentliche Stromversorgung kann parallel dazu bestehen bleiben und bedarfsweise genutzt oder auch einfach nicht in Anspruch genommen werden. Eine Windkraftanlage kann aber auch ganz woanders betrieben und über das Einspeisegesetz verrechnet werden, ebenso kann eine Beteiligung an einer bereits bestehenden Windkraftanlage erworben werden. Dazu passende Glühleuchtmittel der Energieeffizienzklasse B gibt es in reicher Auswahl, diese sind etwa 40 Prozent sparsamer als herkömmliche Glühlampen und haben eine Lebensdauer von 4.000 Stunden. Sie benötigen eine Zwölf-Volt-Versorgung anstelle von 220 Volt. Werden diese zwölf Volt nicht mit einem Transformator, sondern mit einem Gleichstrom-Schaltnetzteil erzeugt, so ergibt sich das biologisch neutralste Glühlampenlicht unter Vermeidung elektromagnetischer Störstrahlung und wie beim Sonnenlicht auch ohne Flimmern. Das Wandeln der Spannung erübrigt sich aber bei direktem Strombezug aus einer Kleinwindkraftanlage, weil diese bereits zwölf Volt bereitstellt.
Praktische Tipps zu Glühbirnen
Glühleuchtmittel sind nicht verboten, sondern offiziell erhältlich. Die sogenannte Ökodesignrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft hat sich auch nicht zur Aufgabe gemacht, etwas zu verbieten, sondern der jeweils ökonomischeren Variante den Vorzug zu geben und der jeweils schlechteren die Zulassung zu entziehen. Dass dieser Sachverhalt anders in der Öffentlichkeit angekommen ist, ist den Medien und dem Marketing zu verdanken.
Das allgemein bekannteste Leuchtmittel ist die Glühlampe 100 Watt in matt mit großem Gewinde E27 und Energieeffizienzklasse E. Sie wird nicht mehr hergestellt, ist aber bis heute als Sonderposten bei Leuchtmittellieferanten erhältlich. Die ökonomischere Nachfolge ist die Halogenlampe 70 Watt in klar mit großem Gewinde E27 und Energieeffizienzklasse C. Sie ist ebenso hell wie die alte 100 Watt Birne, aber viel sparsamer. Einzige Einschränkung: Es gibt sie nicht in matt. Wenn 2018 dieser Glühlampe die Zulassung entzogen werden sollte, gibt es ökonomischeren Ersatz: die Halogenlampe in 70 Watt klar mit Stecksockel G9 und Energieeffizienzklasse C. Ein Stecksockel G9 ist kein Schraubgewinde, es müssen deshalb aber keine Beleuchtungskörper neu angeschafft werden. Ein Porzellan- Adapter, den man im Handel erhält, besteht aus einem Schraubgewinde E27 oder E14 mit Stecksockel. Das ist nichts anderes als das Gewinde der Glühlampe, das nun weiterverwendet wird, wenn die Stecksockel-Birne kaputt geht. Wenn eine Glühbirne mit Schraubgewinde verbraucht ist, wird sie weggeworfen, obwohl das Schraubgewinde noch funktionsfähig ist.
Stecksockel G9 ist eine sehr kleine Glühlampe, sie wird gesteckt, nicht geschraubt und kommt gegenüber der Glühlampe E27 mit nur etwa 10 Prozent Rohstoff Ressource aus und ist deshalb meiner Meinung nach das alleinige Leuchtmittel das den Namen »Energiesparbirne« verdient.
Zum Autor: Christoph Dutschke ist Leuchtenhersteller
U. Baum, 22.07.18 20:07
Hallo, eine Frage sei mir gestattet zu der Aussage (Zitat):
»Werden diese zwölf Volt [...] mit einem Gleichstrom-Schaltnetzteil erzeugt, so ergibt sich das biologisch neutralste Glühlampenlicht unter Vermeidung elektromagnetischer Störstrahlung ......«
Dazu bekam ich von einem befreundeten Techniker eben folgende, dem widersprechende Information :
Gleichstrom-Schaltnetzteile arbeiten mit Zerhackern und Phasen-Anschnitt-Steuerung und produzieren dadurch eine hochfrequente Störstrahlung mit Rechteck-Pulsen sowie haufenweise Oberwellen.
Wenn ich das also richtig verstehe, sind Gleichstrom-Schaltnetzteile doch nicht so harmlos, wie im Artikel beschrieben - und schon gar nicht das »biologisch neutralste Glühlampenlicht« und sie vermeiden eben doch keine »elektromagnetische Störstrahlung«...
Wie lässt sich das vereinbaren?
(Zur Vermeidung von Missverständnissen: Bei mir gibt es keine LED aus ogen. Gründen, aber den von mir zitierten Punkt möchte ich doch genauer hinterfragen.)
Christoph Dutschke, Werben, 21.08.18 09:08
Liebe/r U. Baum,
na, das klingt mir doch ganz nach der Beschreibung des Transformators, der aber eben nicht verwendet werden soll.
Vorrausetzung zur Verwendung eines Gleichstrom-Schaltnetzteil ist natürlich das es geerdet ist.
Ein Link zur Sache: https://www.mcskempten.de/led-licht-fuer-die-allgemeinbeleuchtung-wunderlampe-oder-trojanisches-pferd
und einer zur Person die sie besser als ich vertritt: https://vimeo.com/alexanderwunsch/about
damit ganz klar wird wie es sich verhält.
Herzlichen Gruß
Christoph Dutschke
Stefan Bürk, Wuppertal, 24.09.18 13:09
Selbst wenn die technischen Argumente gegen die LED-Beleuchtung zutreffend wären, bei solcher Art von Kampf gegen LED-Lampen geht der entscheidende Punkt unter: Der Zwang, mit dem die Regierung den Bürgern die Wahl ihres Lichtes vorschreibt.
Diese Zwangsbeglückung reiht sich ein in Kampagnen zur Umerziehung der Raucher, dem Schutz vor unpassenden Nachrichten und nicht zuletzt detaillierte Verordnungen zum Schulunterricht. Damit wären wir dort, wo sich die Waldorfbewegung eigentlich sehr gut auskennen müsste. Rudolf Steiner hat die erste Waldorfschule vor hundert Jahren als Impuls für ein vom Staat unabhängiges freies Geistes- und Kulturleben gegründet. Dazu gehört sicher auch die freie Entscheidung, in welchem Licht jeder leben möchte. Das schließt eine staatliche Begrenzung der CO2-Emissionen nicht aus, die konkrete (lampen)technische Umsetzung kann aber niemals Aufgabe der Politik sein! Das spüren viele Bürger. Wenn aber darauf hin inhaltlich gegen vermeintlich „falsche“ Maßnahmen argumentiert wird, gelingt das meist nicht, wie der Artikel zeigt. Es kann auch gar nicht gelingen: Denn es geht nicht um richtige oder falsche Maßnahmen, sondern um die als Unrecht empfundene Bevormundung. Waldorfschulen könnten lichtbringend sein. Nicht im dumpfen Schüren von fachlich schrägen Argumenten - sondern in Kampf für ein freies Geistesleben.
Christoph Dutschke, 39615 Werben, 11.11.18 18:11
Nun, da hätte ich doch an Ihrer Stelle die Gelegenheit die dieses Forum bietet genutzt um „im Kampf für ein freies Geistesleben“ nicht ganz so nichtsagend in Erscheinung zu treten.
Ich hätte zum Beispiel auf die Petition www.change.org/wahlfreiheitgesundeslicht verwiesen oder zumindest eine der angeblich „im dumpfen Schüren von fachlich schrägen Argumenten“ vertretenen Aussagen richtiggestellt.
Christoph Dutschke
Stefan Bürk, 27.02.19 11:02
Hier eine Auflistung einiger fachlicher Fehler im Artikel:
Wenn man (Glüh)birnen mit Äpfeln addiert kommt nichts sinnvolles dabei heraus. Genau das tut der Autor aber im ersten Absatz indem er - anstatt einen Raum sauber durchzukalkulieren - zwei verschiedene Schulen gegenüberstellt und dabei umgerechnet auf Klassenraumgrößen von 300 m² kommt.
Jedem, der schon mal Lampen in seinem Wohnzimmer ausgetauscht hat, ist klar, dass dafür keine Kosten von 50 Euro je Quadratmeter entstehen! Möglicherweise wurde bei diesem Preis noch vieles andere verbessert: Als Beleg, ob sich der Austausch lohnt oder nicht taugt solch sein Zahlensalat nicht.
Abenteuerlich ist der Vorschlag von Windrädern auf Schuldächern. Solche Kleinanlagen zeigen sich in der Praxis nicht nur als störanfällig, ihre Geräusche sind kaum in den Griff zu bekommen und Vibrationen können das Gebäude beschädigen. Die versprochenen Erträge sind allenfalls direkt am Nordseedeich erreichbar.
Auch der Energieaufwand zu ihrer Herstellung ist keine ernstes Argument gegen LED. Aus den Zahlen im Artikel ergibt sich, dass nach wenigen Jahren der Stromverbrauch einer Glühlampe fast hundert mal höher ist als die Herstellung einer LED.
Und mit der Logik des uralte Arguments, dass der Stromverbrauch von Beleuchtung ja „nur“ 1,5 % ausmacht und daher irrelevant sei, kann man alles wegargumentieren: "Glyposphat macht weniger als 1% aller Umwelt-Gifte aus, also ist es eh egal."
Aber die Erziehungskunst ist ja kein Fach-Forum für technische Gebäudeausrüstung. Der entscheidende Punkt ist daher an dieser Stelle das Verhältnis von Bildungswesen und Rechtssphäre wie oben beschrieben..
Christoph Dutschke, 25.03.19 15:03
Sehr geehrter Stefan Bürk,
da haben Sie sich ja wieder ein paar Nettigkeiten einfallen lassen auf die allerdings nur der Öffentlichkeit wegen eingegangen wird.
Unter einer „Auflistung fachlicher Fehler“ erwartet man wasserdichte Belege jenseits persönlicher Interpretationen, gerade weil Ihre unfaire Kritik eines angeblich „dumpfen Schüren von fachlich schrägen Argumenten“ noch im Raume steht. Dem ist aber nicht so denn es ist in Ihrer Darstellung kein einziger benannter „fachlicher Fehler“ berechtigt.
So kommt man bei Ihrer Forderung nach „sauber durchkalkulierten Raum“ auch nicht auf die angeblichen 300 m² sondern auf 230 m² weshalb Sie vermeintlichen „Zahlensalat“ sich selbst zuschreiben und aus Ihrer „Auflistung fachlicher Fehler“ streichen müssen.
Ganz recht haben Sie indem Sie feststellen „die Erziehungskunst ist ja kein Fach-Forum für technische Gebäudeausrüstung“ weshalb diese Leserschaft in der Gegenüberstellung zweier Waldorfschulen problemlos erkennt worauf aufmerksam gemacht wird. Allerdings ist der Leser auch nicht blöde sondern weis dass die Größe einer Schule nicht einfach durch die Anzahl von Klassenräumen geteilt werden kann sondern die Größe einer Schule selbstverständlich auch z.B. eine Turnhalle, Kantine, Werkräume, Gänge u.s.w. beinhaltet und Unsinn wäre wenn neun Leuchten ausreichen sollten um von Ihnen errechnete 300 m² große Klassenräume zu erhellen.
Ihr Kostenvergleich mit dem heimischen Wohnzimmer ist allerdings reichlich kindisch, zwar erwähnen Sie „Möglicherweise wurde bei diesem Preis noch vieles andere verbessert“, negieren dabei aber dass es im Artikel heißt: „…einschließlich aller dafür erforderlichen Nebenarbeiten“, weshalb auch dieser Punkt aus Ihrer „Auflistung fachlicher Fehler“ gestrichen werden muss. Im Übrigen stammen die Angaben von der Schule selbst die Sie gar nicht kennen können und weil Sie nicht wissen welche Schule das ist auch nicht „fachliche Fehler“ unterstellen können.
Ihre ‚Berechnungen zu Energieaufwand bei Herstellung von LED’ können unter dem Stichwort „Zahlensalat“ untergebracht werden, werden aber deshalb aus der „Auflistung fachlicher Fehler“ gestrichen weil im Artikel kein Wort von ‚Berechnungen zu Energieaufwand bei Herstellung von LED’ verlautet ist, berücksichtigen Sie Ihre eigenen Worte: „Wenn man (Glüh)birnen mit Äpfeln addiert kommt nichts sinnvolles dabei heraus.“
Letztlich sollte darauf verzichtet werden Dinge zu erfinden. So meinen Sie „…mit der Logik des uralte Arguments, dass der Stromverbrauch von Beleuchtung ja „nur“ 1,5 % ausmacht und daher irrelevant sei…“ die Darstellung im Artikel zu interpretieren während dort aber nichts dergleichen zu lesen ist, denn dort heißt es: „Für Lichterzeugung mit Glühlampen würden gerade mal etwa 1,5 Prozent des gesamten Energieaufkommens benötigt“ was sicher kein Anlass ist Irrelevanz zu mutmaßen oder gar eine Verniedlichung von Glyphosat zu bemühen. Also auch streichen.
Ach ja, fast hätte ich noch diesen Umstand aus Ihrer „Auflistung fachlicher Fehler“ vergessen: „Abenteuerlich ist der Vorschlag von Windrädern auf Schuldächern. Solche Kleinanlagen zeigen sich in der Praxis nicht nur als störanfällig, ihre Geräusche sind kaum in den Griff zu bekommen und Vibrationen können das Gebäude beschädigen.“ - einigen wir uns darauf dass auch hier kein „fachlicher Fehler“ vorliegen kann denn - und jetzt kommt die gute Nachricht - es gibt ein gesetzliches Regelwerk das nennt man „Bundes-Immissionsschutz“ und was angebliche Gebäudeschäden betrifft so gibt es gut ausgebildete Statiker - oder möchten Sie gleich einen ganzen Berufstand diskreditieren damit Sie vermeintlich „fachliche Fehler“ kreieren können?
Tipp, für Sie ganz persönlich: stellen Sie Ihr Windrad in den Garten! Nicht auf das Dach!
Beste Grüsse
Christoph Dutschke
Sven Taraba, 15.06.20 21:06
Lieber Herr Dutschke,
vielen Dank für den interessanten Artikel! Allerdings finde ich, dass an den Zahlen „geschraubt“ wurde, um nachzuweisen, dass statt einer Investition in LED-Licht alternativ 100 Jahre Halogenlicht brennen könnte. Das beginnt damit, dass Ihre geschilderte, zweite Waldorfschule – warum eigentlich? - nur 10 Klassen hat statt 13. Und in Schule Nr. 1 mit den 13 Klassen wurden gewiss nicht nur die Klassenräume, sondern auch die von Ihnen im Kommentar geschilderten „Turnhalle, Kantine, Werkräume, Gänge“ mit LED ausgerüstet, das wird also in der Investition von den 140.000 Euro enthalten sein. Da das übliche Waldorf-Klassenzimmer ca. 70 qm groß ist, ergibt sich, dass bei 3.000 qm geteilt durch 13 Klassen = 230 qm / pro Schulklasse die Klassenzimmer sogar nur den kleineren Teil aller Räume ausmachen, welche eine Waldorfschule braucht. In Summe: Pro Klasse ca. 70 qm Klassenraum und ca. 160 qm „andere Räume“, die auch beleuchtet werden müssen, insgesamt 230 qm pro Schulklasse.
Wenn Sie den Stromverbrauch für das neu ausgerüstete Klassenzimmer in Schule 2 jetzt statt für 10 Klassen für 13 Klassen rechnen, kommen Sie schon mal auf jährlich knapp 2.000 Euro statt nur 1.500 Euro. Wenn dort auch die anderen Flächen wie „Turnhalle usw. per Halogen beleuchtet werden, könnte man diesen Wert jetzt verdreifachen, weil 70 qm ja nur ca. ein Drittel von 230 qm sind. Aber vielleicht ist strittig, ob dort genauso viel Licht verbraucht wird wie in den Klassenzimmern, deswegen schlage ich vor, den Wert mal bloß zu verdoppeln. Dann wären das trotzdem schon 4.000 Euro Stromkosten, die die Schule Nr. 2 pro Jahr für Halogen-Licht ausgeben müsste! Und so werden aus Ihren 100 Jahren schnell mal nur noch 35 Jahre, und damit erscheint die 140.000-Euro Investition zumindest wirtschaftlich gar nicht mehr so ungünstig wie von Ihnen geschildert. Oder habe ich da etwas nicht verstanden?
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