Wie aber halten es hierzulande die Bundesländer mit ihrer Finanzierungsverpflichtung gegenüber den freien Schulen? Die Antwort: Schulen in freier Trägerschaft erhalten deutlich weniger öffentliche Mittel als staatliche Schulen, obwohl diese einen grundgesetzlichen Anspruch auf angemessene staatliche Finanzhilfe haben. Im Schnitt decken die staatlichen Zuschüsse – betriebswirtschaftlich gerechnet – nur etwa 50 bis 60 Prozent der tatsächlichen Kosten des Privatschulbetriebs. Je nach Bundesland klafft – das hat eine Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln ergeben – pro Schüler und Jahr eine Finanzierungslücke zwischen 5.200 Euro und 1.800 Euro. Die freien Schulträger müssen mithin Schulgeld erheben, um diese Finanzlöcher zu stopfen.
Doch auch in diesem Punkt sind die Schulen nicht frei: Das Bundesverfassungsgericht legte bereits 1994 eine zumutbare Schulgeld-Marge für Eltern fest – aktuell beläuft sie sich auf monatlich 70 Euro pro Kind. Weil die Finanzhilfe der Bundesländer aber in der Regel nicht ausreicht, verlangen Privatschulen auch höhere Schulgebühren, selbst wenn sie damit gegen das Sonderungsverbot verstoßen, das besagt, dass sie die Schülerinnen und Schüler nicht nach den Besitzverhältnissen der Eltern auswählen dürfen. Zur Existenzsicherung müssen freie Schulen zunehmend auf Sponsoren-, Spendengelder und Eigenmittel zurückgreifen. Einige Privatschulen verschulden sich auch.
Unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ergibt sich – aus Sicht der Länder – durch die Existenz der allgemeinbildenden Privatschulen ein aktueller Einspar- und Entlastungseffekt der öffentlichen Hand von 2,4 Milliarden Euro.
Helmut Klein: Privatschulfinanzierung im Kalkül staatlicher Unterfinanzierung und der Wettbewerbsbeschränkung
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