Sachsen: Fraktionen reichen Normenkontrollklage gegen Kürzungen bei freien Schulen ein

Das Verfahren wird von Prof. Dr. Friedhelm-Hufen, Verwaltungsrechtler an der Universität Mainz und Richter am Verfassungsgericht Rheinland-Pfalz geleitet.

43 Abgeordnete des sächsischen Landtages reichen am 28. März eine Normenkontrollklage zu den Kürzungen bei freien Schulen beim sächsischen Verfassungsgericht ein. »Die Streichung des Schulgeldersatzes, die Kopplung der Zuschüsse für freie Schulen an Mindestschülerzahlen und die Verlängerung der Finanzierungsfrist auf vier Jahre bedrohen die freien Schulen in ihrer Existenz und stellen faktisch ein Neugründungsverbot dar. Wir halten dies für verfassungswidrig«, so Annekathrin Giegengack, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Eva-Maria Stange, bildungspolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, kommentiert: »Freie Schulen machen unsere Schullandschaft bunter und reicher; sie sind eine positive und gelebte Kritik am sächsischen Schulsystem«. »Sie müssen für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig vom Geldbeutel der Eltern offen sein, so wie es das Grundgesetz und die Sächsische Verfassung vorgeben. Dazu gehört auch die pädagogische und organisatorische Gestaltungsfreiheit. Mit der Klage wollen wir unserer Verfassung sowie den Eltern und Kindern zu ihrem Recht verhelfen.«

Die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke meint: »Die Arbeitsfähigkeit der bestehenden freien Schulen, die im Vertrauen auf die geltende Gesetzgebung gegründet worden sind ..., muss im Interesse der betroffenen Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie den Eltern gesichert werden.«

Quelle: Leipziger Internet Zeitung