Selbstverwaltung: Grundprinzip einer modernen Sozialgestaltung

Christoph Strawe

Das Wort »Selbstverwaltung« taucht momentan in diesem Zusammenhang noch selten auf. Dabei würde gerade das Prinzip der Selbstverwaltung, wenn es nur richtig verstanden und konsequent praktiziert wird, neue Antworten auf viele soziale Fragen und Probleme der Gegenwart ermöglichen.

Dort, wo Selbstverwaltung bereits lebt, wird – wie unvollkommen auch immer – im Kleinen eine gesamtgesellschaftliche Alternative in der Realität antizipiert. Daraus erwächst den Praktikern, die in selbstverwalteten Einrichtungen tätig sind – wie zum Beispiel Schulen, Altersheimen, Kindergärten, heilpädagogischen Institutionen – oder in Gründungsinitiativen mitarbeiten, eine große Chance, die zugleich Herausforderung ist. Sie besteht darin, die Selbstverwaltung so meistern zu lernen, dass sie nie als behindernde Last, sondern immer als Hilfe bei der Lösung der großen Aufgaben erlebt werden kann, die sich die Menschen gestellt haben, die in selbstverantworteten Gemeinschaften wirken.

Mündigkeit, Selbstverwaltung und Sozialstruktur

Eine Signatur der Moderne ist das aufbrechende Selbstbewusstsein des einzelnen Menschen, der sein Recht auf Urteilsbildung und Initiative fordert und zunehmend wahrnimmt. Parallel dazu entwächst das Wirtschaftsleben selbstversorgerischer Enge und wird immer mehr zu einem globalen Geflecht von Arbeitsteilung und Zusammenarbeit. Der Staat wird tendenziell aus einem Macht- zu einem Rechtsstaat – wo er diese neue Rolle nicht annimmt und das alte Machtprinzip betont, schafft er eine Quelle neuer Konflikte.

Die alte einheitliche und vormundschaftliche Gemeinschafsstruktur wird dreifach aufgebrochen, eine Entwicklung, die heute kulminiert: Alle Aufgaben des geistig-kulturellen Lebens können nur auf dem Boden individueller Freiheit sinnvoll angegangen werden, der Staat hat als Rechtsstaat die gleiche Freiheit jedes Menschen zu schützen und das Wirtschaftsleben muss auf der Basis der Gegenseitigkeit und Geschwisterlichkeit die Versorgung aller Menschen sicherstellen. Eine Dreigliederung des sozialen Organismus ergibt sich immer mehr als Notwendigkeit – nicht als fertige »Lösung« der sozialen Frage, sondern als eine Sozialstruktur, die so durchlässig ist für die Impulse und Initiativen der Menschen, dass diese selbst in ihnen ihre Probleme lösen und das soziale Zusammenleben gestalten können.

Selbstverantwortliche Gesellschaft

Weder der Rückfall in autoritäre Verhaltenslenkung noch der permanente Appell an den Eigennutz helfen heute weiter, im Gegenteil, sie vermehren nur die Übel. Einzig in der Entwicklung und Betätigung der im Menschen veranlagten Verantwortungskräfte liegt die Zukunft. Es muss gelingen, diesen Kräften des Handelns aus individueller Erkenntnis durch die gesellschaftlichen Strukturen Raum zu geben. Denn – im Gegensatz zu den antisozialen Kräften des Egoismus, der Nützlichkeits- und der Gewinnmaximierung – entwickeln sie sich heute nur, wenn sie bewusst gepflegt werden.

Verantwortungsfähigkeit entsteht dort, wo das soziale Gefüge Gelegenheit gibt, Verantwortung zu ergreifen und zu praktizieren. Die Schaffung von Verantwortungsräumen ist eine Alternative zu traditionellen »Problemlösungen« von oben. Diesen Weg muss gehen, wer die Mündigkeit des modernen Menschen ernst nimmt. Das Argument, die Menschen seien zur Verantwortung nicht reif, ist eine »selffulfilling prophecy«: Wer Selbstständigkeit vormundschaftlich verhindert, sorgt für die Perpetuierung der Unselbstständigkeit.

Selbstverwaltung bedeutet einen Lernraum im Alltag, in dem Verantwortungsfähigkeit und individuelle Einsichtsfähigkeit in der Betätigung wachsen können. Wer als Lehrer oder Betreuer, Kindergärtner oder Elternteil konkrete Verantwortung für eine Organisation übernimmt und im kollegialen Gespräch um Lösungen der Probleme dieser Organisation ringt, kann das unmittelbar erfahren.

Initiative und Selbstverwaltung

Das Initiativprinzip und der Begriff der Neuzeit gehören zusammen. Das Rechtsins­-titut, durch das wir die Mündigkeit des Einzelnen und seine individuelle Urteilskompetenz heute anerkennen, ist das der allgemeinen Menschenrechte. Obwohl wir sie als Basis des Gemeinwesens festgeschrieben haben, sind längst nicht alle Konsequenzen aus ihnen gezogen. Dass man bei uns frei denken und öffentlich reden darf, heißt noch längst nicht, dass man auch tun darf, was man denkt. Noch immer gilt die freie Schule nicht als Regel, sondern als private Ersatzlösung – die »eigentliche Schule« soll eine Veranstaltung des Staates bleiben. Eine am werdenden Menschen orientierte Pädagogik gelingt umso besser, je mehr die Pädagogen selbst gestalten können. Rudolf Steiner dazu 1920 in seinem Buch »Kernpunkte der sozialen Frage«: »Innerhalb des Staatsgefüges ist das Geistesleben zur Freiheit herangewachsen; es kann in dieser Freiheit nicht richtig leben, wenn ihm nicht die volle Selbstverwaltung gegeben wird. Das Geistesleben fordert durch das Wesen, das es angenommen hat, dass es ein völlig selbständiges Glied des sozialen Organismus bilde. Das Erziehungs- und Unterrichtswesen, aus dem ja doch alles geistige Leben herauswächst, muss in die Verwaltung derer gestellt werden, die erziehen und unterrichten. In diese Verwaltung soll nichts hineinreden oder hineinregieren, was im Staate oder in der Wirtschaft tätig ist. Jeder Unterrichtende hat für das Unterrichten nur so viel Zeit aufzuwenden, dass er auch noch ein Verwaltender auf seinem Gebiete sein kann. Er wird dadurch die Verwaltung so besorgen, wie er die Erziehung und den Unterricht selbst besorgt.«

Wir müssen dahin kommen, dass Staat und Gesellschaft Initiative, das heißt, individuelles Handeln aus Erkenntnis an keiner Stelle mehr behindern, sondern überall und in jeglicher Hinsicht schützen, ermöglichen und fördern. Der Staat hat nur dort mit allgemeinen Regeln Grenzen zu setzen, wo die Freiheit des einen die Freiheit des anderen tangiert. Überall, wo dies nicht der Fall ist, muss Raum sein für die Ausgestaltung der sozialen Beziehungen durch die Betroffenen selbst. Wo initiative Einrichtungen auf dem Boden der Rechtsordnung und der Vertragsfreiheit entstehen, sind staatliche überflüssig. Das führt so wenig ins Chaos wie der Ersatz von Ampelregelungen durch den Kreisverkehr, der bekanntlich durch seine Flexibilität den Verkehrsfluss befördert hat. Eine differenzierte und damit lebbare Beteiligungskultur gibt es nicht ohne Selbstverwaltung.

Selbstverwaltung – Management der Mündigkeit

Selbstverwaltung und Initiativprinzip gehören zusammen: Wer die Initiative ergreift, ist auch für deren Folgen verantwortlich. Jede Freiheit, die mehr sein will als Willkür, führt deshalb in die Selbstgestaltung und Selbstverwaltung hinein. Selbstgestaltung und -verwaltung ist die Form schlechthin, in der mündige Menschen ihr eigenes Leben und das Zusammenleben mit anderen Menschen ordnen. Dagegen stemmen sich alle Beharrungskräfte in der Gesellschaft und im einzelnen Menschen. Es ist ja, wie schon Kant wusste, so bequem unmündig zu sein. Eine gewisse Teilautonomie ja, aber umfassende Autonomie – ohne inhaltliche Standards und Kontrollen, begrenzt nur durch den Menschenrechtsboden des Gemeinwesens und die Wächterrolle des Staates für das Recht? Da zucken viele Menschen zurück.

Grundsätze der Selbstverwaltung sind die Selbstregelung durch die Beteiligten, Interessenausgleich, Verantwortlichkeit, vertragliche Gestaltung aus dem Willen der Tätigen anstelle der Reglementierungen von außen, Stabilität und auf Offenheit gestütztes Vertrauen, Handlungsfähigkeit durch Organbildung, Steuerung von innen statt bürokratischer Fremdbestimmung und Funktionärsklüngelei.

Will man die Gestaltung von Wirtschaftsprozessen nicht anonymen Marktmechanismen oder einer Planbürokratie anheimgeben, dann müssen Produzenten, Händler und Konsumenten die Formen ihrer Zusammenarbeit selber entwickeln.

Will man ein wirkliches Rechtsleben, dann müssen die Bürgerinnen und Bürger umfassend demokratisch beteiligt sein, nicht nur durch ein verbessertes Wahlrecht, sondern durch Initiative, Begehren und Volksentscheid – auch dies eine Variante von Selbstverwaltung.

Selbstverwaltung ist nicht das Organisationsprinzip der Nische, sondern die einzig mögliche Art, soziale Probleme auf moderne Weise anzugehen. Sie darf daher auch nicht reduziert werden auf bestehende unter diesem Namen firmierende Formen wie die kommunale Selbstverwaltung, die universitäre Selbstverwaltung, Selbstverwaltung bei den Sozialversicherungsträgern, bestimmten Berufskammern, Industrie- und Handels-, Handwerks- und Landwirtschaftskammern, ja nicht einmal auf die bereits praktizierten Formen in Schulen und anderen Einrichtungen in freier Trägerschaft. Diese Formen und Ansätze müssen vielmehr erst einmal daraufhin befragt werden dürfen, wie konsequent das Prinzip von Initiative, Eigenverantwortung und Zusammenarbeit in ihnen ausgeprägt ist.

Von allgemeiner Bedeutung für das Selbstverwaltungsprinzip ist an diesen Ansätzen, dass es sich um weitgehend weisungsfreie Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben handelt, die nur der Rechtsaufsicht, nicht jedoch einer inhaltlichen Kontrolle durch den Staat oder übergeordnete Instanzen unterliegt. Das heißt, dass der Staat nur den rechtlichen Rahmen definiert, an den sich Initiativen zu halten haben (Umweltschutzbestimmungen, Arbeitszeitregelungen usw.), und dass er Regelungen der Selbstverwaltung auf ihre Allgemeinverträglichkeit prüft und sie bestätigt. Ansonsten bleibt nur noch die Frage, ob und in welcher Höhe die größere Gemeinschaft Mittel für einen bestimmten Aufgabenkreis zur Verfügung stellen kann und will, über deren konkrete Verwendung dann innerhalb der Selbstverwaltungsorgane zu entscheiden ist.

Zum Autor: Dr. Christoph Strawe, Lehrtätigkeit u.a. an der Freien Hochschule Stuttgart (Seminar für Waldorfpädagogik). Überregionale Vortrags- und Seminartätigkeit. Geschäftsführer des Instituts für soziale Gegenwartsfragen Stuttgart, Redakteur der Zeitschrift »Sozialimpulse - Rundbrief Dreigliederung des sozialen Organismus« der Initiative Netzwerk Dreigliederung.

Literatur:

Christoph Strawe: Hat die Selbstverwaltung eine Zukunft? Führungsfragen in freien Schulen und anderen Einrichtungen in freier Trägerschaft | http://www.sozialimpulse.de/ pdf-Dateien/Selbstverwaltung_Freie
Schulen.pdf


Udo Herrmannstorfer: Delegation und kollegiale Führung. Am Beispiel der Selbstverwaltung der Waldorfschule | http://www.sozialimpulse.de/ pdf-
Dateien/Delegation.pdf


Rudolf Steiner: Die Kernpunkte der sozialen Frage in den Lebensnotwendigkeiten der Gegenwart und Zukunft, GA 23, Dornach 1976

Immanuel Kant: Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung? (1784), Akademie-Ausgabe VIII, auch| www.korpora.org/Kant/ aa08/035.html

Udo Herrmannstorfer: Wie weiter mit der Landwirtschaft? | http://www.sozialimpulse.de/
pdf-Dateien/Landwirtschaft_Globalisierung.pdf