Freiheit für das Bildungswesen

1. Recht auf Bildung für jedes Kind

Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht, an dem sich alle schulpolitischen Entscheidungen zu orientieren haben. Der BdFWS fordert, das Recht auf selektionsfreie Bildung im deutschen Grundgesetz ausdrücklich zu verankern.

2. Freiheit in der Bildung

Wer pädagogisch handelt, erhält elterliche, gesellschaftliche und staatliche Verantwortung übertragen. Lebendige Pädagogik entsteht nur, wenn sich die Lehrer als Gestalter und Begleiter eines Lernprozesses verstehen, nicht als Ausführende extern vorgegebener Standards oder Curricula. Der BdFWS fordert eine freie Bildung, die Autonomie aller Schulen in der Gestaltung ihrer Profile und deren Umsetzung, ihrer personellen Ausstattung sowie der Verwendung der ihnen zuzuweisenden Budgets.

3. Qualitätsentwicklung statt Bildungsstandards

Guter Unterricht braucht gute Lehrer. Bildungsstandards können pädagogische Qualität weder erzeugen noch ersetzen. Der BdFWS fordert die Ablösung der pädagogisch unproduktiven Regelstandards durch Mindeststandards: Wer diese nicht erreichen kann, hat einen Anspruch auf individuelle Förderung. Verfahren zur fortlaufenden Qualitätsentwicklung innerhalb der Kollegien sind zu fördern.

4. Chancengleichheit durch freie Schulwahl

Chancengleichheit entsteht durch Chancenvielfalt. Alle Eltern müssen die Wahl zwischen unterschiedlichen Schulen für ihre Kinder haben, die unabhängig von ihrer Finanzkraft ist. Die Schulgesetzgebung der Bundesländer fördert ein Zwei­-klassensystem, indem sie die freien Schulen durch unzureichende Finanzhilfen zur Erhebung von Schulgeldern zwingt. Die Lehrer leisten teils erhebliche Gehaltsverzichte, um auch einkommensschwächeren Kindern den Zugang zu ihrer Schule offen halten zu können. Der BdFWS fordert, dass die Finanzmittel dem Elternwillen durch die Auszahlung einer Schülerkopfpauschale an die Schule ihrer Wahl folgen sollen.

5. Inklusion – kein Sparmodell

Inklusion ist eine gesellschaftliche Idee, die einen Prozess des Umdenkens und Umlernens notwendig macht. Sie lässt sich nicht verordnen. Inklusion braucht jedoch eine infrastrukturelle Basis, die das auf Selektion aufgebaute Schul­wesen überwindet. Der BdFWS fordert zusätzliche Finanzhilfen für die Fortbildung aller Lehrer, für therapeutische Fördermaßnahmen und für nötige bauliche Investitionen.

6. Lehrerbildung radikal erneuern

Lehrer müssen ihr kreatives Potenzial bereits während der Ausbildung kennen und erweitern lernen. Neben der fachlichen Kompetenz müssen sie ihre Persönlichkeit sowie ihre Empathie- und diagnostischen Fähigkeiten ausbilden. Pädagogik bedarf der wissenschaftlichen Fundierung und Reflexion, im Vollzug ist sie aber eine Kunst, die nur übend erworben werden kann. Der BdFWS fordert ein Umdenken in der Lehrerbildung, denn Lehrerausbildung ist Persönlichkeitsbildung.

7. Vielfalt fördern – Kulturmonopole abbauen

Monopole führen zur Verarmung, Vielfalt hingegen zu einer lebendigen Entwicklung. Im deutschen Schulwesen wird noch häufig der Vereinheitlichung und Standardisierung das Wort geredet. Der BdFWS fordert einen radikalen Paradigmenwechsel im hierarchischen Verhältnis von staatlicher Schulaufsicht und einzelner Schule. Dem Verständnis der staatlichen Schule als »Regelschule« setzt er die Idee eines gestalteten Pluralismus entgegen. Die staatlichen Organe konzentrieren sich auf die Rechtsaufsicht. Die inhaltliche Ausgestaltung des Schullebens – einschließlich der schulübergreifenden Absprachen (Mindeststandards, gemeinsame curriculare Ziele für bestimmte Klassenstufen, Leistungsnachweise) – ist den pädagogisch Handelnden vor Ort überlassen.

Für den Vorstand des Bundes der Freien Waldorfschulen, Henning Kullak-Ublick