Und jetzt wird’s praktisch

Henning Kullak-Ublick, Mathias Maurer

Anfragen:

  • Die Mitglieder der Schulverwaltung sollten hin und wieder auf Schulkosten Kurse in »Telefon- und E-Mail-Kommunikation« besuchen.
  • Jede Anfrage muss innerhalb von 24 Stunden nach Eingang von einem festen Ansprechpartner bestätigt (nicht beantwortet), und an den zuständigen Ressortleiter übergeben werden.
  • Die Konferenzleitung verfügt über einen Wiedervorlage-Ordner, in dem alle Anfragen mit Termin vermerkt sind. In jeder Sitzung wird überprüft, welchen Stand der Bearbeitung diese haben (Delegation, Entscheidung, Beantwortung).
  • Ist es nicht möglich, eine Anfrage innerhalb von zwei Wochen zu bearbeiten, wird den Fragestellern der Zeitplan mitgeteilt.

Aufgaben:

  • Für jede zu erledigende Aufgabe muss sofort nach Eingang ein Verantwortlicher namentlich benannt werden. Das gilt besonders bei Delegationen an Arbeitsgruppen.
  • Mandate werden immer mit zeitlicher Befristung vergeben und danach bestätigt oder verändert.
  • Zu Beginn der zuständigen Konferenz sollten die in früheren Sitzungen übernommenen Aufgaben kurz referiert und dann als erledigt abgehakt oder als unerledigt in die Wiedervorlage aufgenommen werden. Das sollte ohne Diskussion geschehen. Gibt es erneuten Gesprächsbedarf, muss das als eigenständiger Beratungspunkt außerhalb dieses Sitzungsabschnittes aufgegriffen werden.

Information:

  • Die Namen der Ansprechpartner müssen regelmäßig im Newsletter oder auf der Webseite mitgeteilt werden und jederzeit in Erfahrung gebracht werden können.
  • Die Protokolle des Vorstandes und der Konferenzen enthalten einen öffentlichen Teil, welcher der Schulgemeinschaft oder den jeweils Betroffenen zur Verfügung gestellt wird. Das gilt besonders für den wechselseitigen Austausch von Vorstands- und Kollegiumsbeschlüssen.
  • Die Protokolle müssen für die Beteiligten einsehbar sein, auch wenn sie an der Teilnahme der jeweiligen Sitzung gehindert waren.
  • Auswärts Delegierte sollten regelmäßig über die Belange der Waldorfschulen auf Landes- oder Bundesebene berichten können.

Delegation:

  • Vor einer Delegation sollte die Aufgabe daraufhin betrachtet werden, welche Fähigkeiten zu ihrer Erledigung gebraucht werden. Erst danach sollte die Delegation erfolgen.
  • Sinnvollerweise sollten Delegationen gemeinsam von Mitgliedern des Vorstands, des Kollegiums oder von Arbeitskreisen besetzt werden, wenn sie unmittelbar in deren Zuständigkeit eingreifen.
  • Die Arbeitsergebnisse aus »delegierten« Aufgaben dürfen bei Wiedervorlage in der Konferenz nicht grundsätzlich hinterfragt werden.

Entscheidungen:

  • Bei Entscheidungen müssen die davon Betroffen angehört oder einbezogen werden. Es darf keine Trennung von Entscheidungsträgern und denjenigen, die die Folgen einer Entscheidung tragen müssen, geben, wenn das Prozedere nicht transparent und verabredet ist.

Fortbildung:

  • Menschen mit Führungsaufgaben an einer Schule sollten regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen wie Mitarbeiter­führung, Mediation oder Konfliktmanagement teilnehmen.

Schülermitverwaltung:

  • In sinnvollem Ausmaß sollten in allen schulischen Gremien Schüler vertreten sein.