Im »Panorama 3«-Bericht »Private Schulen in Niedersachsen außer Kontrolle?« wird unabhängigen Schulen in freier Trägerschaft unter Verweis auf die hohen Schulgelder einzelner Privatschulen ein bewusster Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Sonderungsverbot unterstellt. Der Bund der Freien Waldorfschulen (BdFWS) fordert seit Jahren höhere staatliche Finanzhilfen für Schulen in freier Trägerschaft, damit die Schulgeldhöhe deutlich gesenkt werden kann. An Waldorfschulen werden im Bundesdurchschnitt 172,00 Schulgeld (Schuljahr 2016/17) erhoben.
»Die Schulgesetze der Länder planen Defizite in den Haushalten der freien Träger ein und zwingen sie dadurch, Schulgelder zu erheben«, betont Henning Kullak-Ublick, Vorstandssprecher im BdFWS. »Wir versuchen so gut es geht, durch Solidargemeinschaften der Elternschaft und vergleichsweise moderate Lehrergehälter allen Kindern den Zutritt zu ermöglichen, aber diese Schwelle ist ganz offensichtlich politisch gewollt.« Im Bundesdurchschnitt bekämen die Freien Waldorfschulen 65,5 Prozent ihrer Betriebskosten aus öffentlichen Mitteln erstattet, so Kullak-Ublick weiter. Der Rest werde durch Schulgelder und Spenden finanziert. Nach aktuellen Erhebungen des Statistischen Bundesamtes kostete ein Schüler einer allgemeinbildenden Schule 2016 im Bundesdurchschnitt rund 7.700 Euro, während die Zuschüsse für Freie Waldorfschulen im gleichen Zeitraum bei 5.237 Euro lagen.
»Waldorfpädagogik ist für alle Kinder da. Der Staat hat die Pflicht, allen Familien die Möglichkeit zu geben, zwischen unterschiedlichen Schulen und Schulformen zu wählen. Freie Schulen sind kein notwendiges Übel, sondern Ausdruck einer lebendigen Zivilgesellschaft«, argumentiert Kullak-Ublick. »Nicht um Auslese geht es hier, sondern um pädagogische Initiative. Gerade in strukturschwächeren Gegenden haben Waldorfschulen aber kaum eine Chance, sich zu tragen, weil die freien Schulen gegenüber den staatlichen Schulen finanziell benachteiligt werden. Was wir brauchen, ist eine trägerunabhängige Finanzierung.«