Die Erklärung verweist auf die langjährige Erfahrung der Waldorfpädagogik im Umgang mit unterschiedlich zusammengesetzten Kinder- und Schülergruppen. »Die Förderung unterschiedlich begabter Kinder ist ein konstituierendes Element der auf Anthroposophie gegründeten Pädagogik, die den Einzelnen in den Mittelpunkt der Gemeinschaft stellt«, so Birgitt Beckers, Vorstandsmitglied des Bundes der Freien Waldorfschulen und Waldorfklassenlehrerin. Lernen finde nicht nur in der Auseinandersetzung mit einem Lerngegenstand statt, sondern auch bei der Interaktion der Schülerinnen und Schüler. In dieser würden grundlegende Qualitäten wie die Achtung des Anderen, Initiative und Verlässlichkeit, Teamfähigkeit und Verantwortung veranlagt.
Inklusion bedeutet nach dem Verständnis der drei Verbände aber nicht notwendig durchgehendes Zusammensein. Das Wort stehe vielmehr für Nähe und praktizierte Lebensgemeinsamkeit. Das beinhalte auch die Möglichkeit zum Rückzug, zur Distanz und zur Differenzierung, wenn sie den individuellen Bedürfnissen entspreche.
Die UN-Behindertenrechtskonvention vertieft nach Auffassung der drei Verbände das Verständnis der Menschenrechte, weil sie Menschenwürde und Inklusion als objektive Grundwerte anerkennt und fordert, dass Menschenwürde, Selbstwert und Teilhabe von Menschen mit besonderem Assistenzbedarf auch subjektiv erlebt werden können. Grundlegend sei für alle Kinder und Jugendlichen »die Basiserfahrung der Beheimatung«.
Der »Arbeitskreis Inklusion«, der die Erklärung vorgelegt hat, wurde 2011 gegründet, um die Erfahrungen der drei Verbände zu bündeln und die Umsetzung der Inklusion an Waldorfeinrichtungen voranzutreiben. Bereits im März 2012 versammelten sich über 600 Eltern, Schüler, Heilpädagogen, Erzieher und Lehrer in Kassel zu einem ersten »Thementag Inklusion«, um ihre Erfahrungen auszutauschen. Für den im September in der Waldorfschule Berlin-Kreuzberg stattfindenden Kongress zur Inklusion konnte der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, als Schirmherr gewonnen werden.
Die unterzeichnenden Verbände:
Die »Vereinigung der Waldorfkindergärten« umfasst 553 Waldorfkindergärten, der »Verband für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit« repräsentiert 73 heilpädagogische Schulen und dem »Bund der Freien Waldorfschulen« gehören 234 Waldorfschulen an.
Die drei Verbände veranstalten vom 20. bis 22. September 2013 in Berlin einen gemeinsamen Kongress zur Inklusion. (ra)
Quelle: Pressemitteilung des Bundes der Freien Waldorfschulen