Die Schule berief sich in ihrem Brief auf die pädagogische Erfahrung mit den bisherigen Restriktionen, die zeige, dass Schüler durch die genannte Maskenpflicht massiv eingeschränkt würden.
Die Schüler berichteten von häufigen Kopfschmerzen, von Schwindel und Halsschmerzen. Deutlich wahrnehmbar seien Konzentrationsstörungen und frühe Ermüdung. Besonders die jüngeren Schüler erlebten unter der Maske mitunter starke Bedrängnis, solche mit psychischen Vorerkrankungen zeigten auffällige Angstreaktionen bis hin zu Panikattacken.
Die Maskenpflicht mindere außerdem deutlich die Qualität des Unterrichts und den schulischen Erfolg einzelner Schüler. Viele beteiligten sich nicht mehr an Unterrichtsgesprächen, im Fremdsprachenunterricht seien mündliche Beiträge schwerer zu verstehen. Schüler mit Migrationshintergrund vermöchten Unterrichtsinhalten weniger zu folgen, weil die Sprachbarrieren stärker wirkten.
Die Schule schlug folgende Regelungen vor:
• Im Unterricht und beim Aufenthalt in freier Luft auf dem Schulgelände bei gegebener Gruppentrennung und Abstandwahrung auf eine Maskenpflicht zu verzichten.
• Das Maskentragen innerhalb des Schulgebäudes auf kurze Zeiten zu beschränken.
• Kontinuierlich zu prüfen, auf welche weiteren Einschränkungen verzichtet werden könne.
Darüberhinaus empfahl sie, landesweit im Sinne umfassender Salutogenese zu prüfen, welche Maßnahmen erforderlich seien, um gesundheitlichen Einbußen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen entgegenzuwirken.