Für berufstätige Alleinerziehende mit genereller Abend- oder Schichtarbeit wie beispielsweise in der Gastronomie, in der Heimerziehung oder im Pflegebereich sind Kinderbetreuungseinrichtungen mit Öffnungszeiten außerhalb des mehrheitlich üblichen Rahmens geradezu zwingend notwendig, wenn sie sich selbst und ihre Kinder heutzutage vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld bewahren wollen. Dass diese von den Jobcentern ausbezahlten Sozialleistungen lt. Berechnungen der parteipolitisch unabhängigen Wohlfahrtsverbände schon seit Jahren real nicht armutsfest und außerdem sanktionsbewehrt sind und sich obendrein nicht erwerbstätige Eltern als negatives Vorbild in Form späterer vererbter Armut auf die Nachfolgegeneration auswirken, sind keine Neuigkeiten. Von den vielfach bewussten amtlichen Schikanen gegenüber den Leistungsbeziehern der Jobcenter ganz zu schweigen.
Gerade in Erziehungs- und Pflegeberufen sowie in der Gastronomie arbeiten mehrheitlich Frauen – und mehrheitlich sind trotz seit Jahren vielfältiger Bestrebungen zur vermehrten Beteiligung des männlichen Elternteiles an der Familienarbeit nach wie vor die Frauen für die familiäre Betreuung der Kinder real zuständig. Auch stellen Frauen nach wie vor die übergroße Mehrheit der allein Erziehenden. Im gesamtgesellschaftlich so unentbehrlichen Pflegebereich herrscht schon seit Jahren ein eklatanter Fachkräftemangel, der sich durch die demographische Entwicklung unserer Gesellschaft zukünftig noch weiter verschärfen wird. Pflegearbeit und auch Heimerziehung finden nicht nur zu den üblichen Büroarbeitszeiten statt, sondern rund um die Uhr – Tag und Nacht sowie an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen. Das Programm »KitaPlus« ist deshalb längst überfällig – und das weit über die vorschulische Höchstaltersgrenze hinaus.
Das bedeutet keineswegs, ein Kind durchgängig 24 Stunden oder rund um die Uhr in einer externen Betreuungseinrichtung zu belassen. Bei Kindern von Eltern in Schichtarbeit wechseln stattdessen die Betreuungszeiten in Abhängigkeit von den Schichtarbeitsplänen: Wird Frühschicht gearbeitet, verbleibt das Kind unter Mitberücksichtigung der beruflichen Anfahrtswege der Eltern von ca. 5:00 Uhr bis gegen 15:00 Uhr in der Einrichtung, bei Spätschicht von ca. 13:00 Uhr bis gegen 23:00 Uhr und bei Nachtschicht von ca. 21:00 Uhr bis gegen 7:00 Uhr am Folgetag.
So lange keine wirtschaftlich armutsfeste und sanktionsfreie soziale Mindestsicherung oder gar ein wirtschaftlich armutsfestes bedingungsloses Grundeinkommen existieren, sehe ich zumindest für berufstätige Alleinerziehende in Schichtberufen derzeit keine reale Alternative zum Programm »KitaPlus«.
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